BSVÖ: UN-Frauenrechtsausschuss prüft Österreich: Schieflagen im Visier.
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BSVÖ: UN-Frauenrechtsausschuss prüft Österreich. Grafik einer Person mit Lupe über Österreich
Seit 1999 ist Österreich ein Vertragsstaat der UN-Frauenrechtskonvention und hat sich somit zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Konvention bekannt. Aber wie sieht es mit der tatsächlichen Umsetzung aus? Wie steht es um die soziale Absicherung der Frauen? Die 10. Staatenprüfung soll es eruieren.
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, auch CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) der Vereinten Nationen genannt, setzt Standards zur Bekämpfung von Diskriminierung in den Bereichen Bildung, Gesetzgebung, Kultur, des Sozialen und der Politik. Am 18.12. 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, wurde die CEDAW bisher in 186 Staaten ratifiziert – Österreich ratifizierte die Konvention 1982.
Im Dezember 2024 legte die Zivilgesellschaft einen Schattenbericht vor. Dieser wurde auch mit Blick auf Frauen mit Behinderungen durch den Klagverband mit Beitrag des Österreichischen Behindertenrates eingebracht. Zum Inhalt des Berichts fasst der ÖBR zusammen:
Der Bericht beginnt mit der Einordnung der UN-Frauenrechtskonvention in den österreichischen Rechtsbestand und zeigt ihre mangelnde Anwendung auf. Diese ist nicht zuletzt auf die föderalistischen Strukturen Österreichs zurückzuführen. In einem nächsten Schritt werden die Rolle der Volksanwaltschaft und politische Maßnahmen, etwa das Fehlen von verlässlichen, umfassenden, disaggregierten Daten, beleuchtet.
Dank des wertvollen Inputs von NINLIL (Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung) sowie aktueller Zahlen von ZARA (Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit) folgt eine anschauliche Beschreibung der Problematiken von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen und Hassrede. Daran anschließend wird auf die Stereotypisierungen von Frauen mit Behinderungen und ihr Recht auf Familienleben, Sexualität und Ehe eingegangen.
Das Kapitel zu Menschenhandel und Ausbeutung zur Prostitution entstand in Kooperation mit LEFÖ IBF (Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel).
Weitere wichtige Themen, die der Bericht abdeckt, sind das politische und öffentliche Leben von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Bildung, Beschäftigung und Zugang zum Recht.
Umfassend beleuchtet wird auch das Thema Gesundheit. Neben dem Zustand unseres Gesundheitssystems werden Zwangssterilisation und Zwangsverhütung sowie fehlende und Fehldiagnosen von Neurodivergenz bei weiblichen Jugendlichen thematisiert. Letzteres basiert auf einem Beitrag, den Change for the Youth für diesen Bericht verfasst hat.
(Quelle: https://www.behindertenrat.at/2025/01/oebr-bericht-an-un-frauenrechtskomittee/)
Die Staatenprüfung durch den UN-Frauenrechtsausschuss startet dieses Jahr. Der BSVÖ hofft, dass die bisher mangelhafte Umsetzung der abschließenden Bemerkungen des UN-Frauenrechtskomitees der letzten Prüfung nun wieder einen neuen Anstoß bekommt, ernst genommen zu werden.
Weiterführende Links:
https://www.frauenrechtskonvention.de/
NGO-Koalitionen-Bericht: https://cdn.amnesty.at/media/lhbawbit/cedaw_un-frauenrechtsausschuss_oesterreich_schattenbericht_2024_deutsch.pdf
https://www.amnesty.at/news-events/news/pruefung-durch-un-frauenrechtsausschuss-wie-gewaehrleistet-oesterreich-soziale-sicherheit-von-frauen/
Schattenbericht zur UN-Frauenkonvention https://www.behindertenrat.at/2024/12/schattenbericht-zur-un-frauenrechtskonvention/