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200 Jahre Brailleschrift - Gemeinsam mehr sehen!
Ausschreibung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) zu „200 Jahre Brailleschrift. Gemeinsam mehr sehen!“
2025 feiert der BSVÖ 200 Jahre Brailleschrift! Seit ihrer Entwicklung durch den blinden Franzosen Louis Braille im Jahr 1825 ist die Code-Schrift für blinde und stark sehbehinderte Menschen weltweit ein wichtiges Werkzeug zum barrierefreien Lesen und Schreiben. Der BSVÖ begeht das Jubiläum dieser bahnbrechenden Erfindung mit dem Aufruf, Texte zum Thema „Gemeinsam mehr sehen" einzusenden.
Unter allen Einsendungen werden 10 Texte gekürt und im Sinne der Inklusion und der Barrierefreiheit publiziert: als Braille-Texte, in Schwarzdruck und als Hörtext. Die Gewinner:innentexte werden rund um den Tag des weißen Stocks am 15. Oktober an unterschiedlichen Orten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Thema: „Gemeinsam mehr sehen“
Seit bald 80 Jahren setzt sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich für die Rechte blinder und sehbehinderter Menschen ein, ist für seine Mitglieder in allen Bundesländern Erstanlaufstelle, Beratungszentrum und Ort des Zusammenkommens. Das Motto des BSVÖ „Gemeinsam mehr sehen“ ist auch das Thema der Ausschreibung zu 200 Jahre Brailleschrift. Eine inklusive Gesellschaft lässt niemanden zurück und macht sich für die Gemeinschaft, gegenseitigen Respekt und Rücksicht stark. In welchen Beispielen kann sich diese Gemeinsamkeit zeigen? Welchen Stellenwert hat das Gemeinsame in einer Gegenwart, die auf Individualismus, Wettbewerb und zunehmend auch auf Kapitalismus setzt? Was kann es bedeuten, gemeinsam mehr zu sehen? Wörtlich genommen oder im übertragenen Sinne eröffnet das Motto neue Perspektiven und Sichtweisen.
Wir fordern alle Autor:innen auf, sich mit dem Motto der Ausschreibung genauer auseinanderzusetzen und es auf unterschiedliche Weise zu reflektieren.
Bitte wählen Sie einen eigenen Titel für Ihre Einsendung!
Teilnahme Voraussetzung
Textkriterien
Wir freuen uns über Lyrik, Prosa oder Essays die selbstständig und in deutscher Sprache verfasst wurden, die sich mit dem Motto „Gemeinsam mehr sehen“ auseinandersetzen und sich genau an die maximal Zeichenzahl halten!
Max. Zeichenzahl inkl. Leerzeichen: 2300
Bitte fügen Sie eine Kurzbiografie im Ausmaß von max 500 Zeichen inkl. Leerzeichen bei.
Einsenden
Texte bitte samt Kurzbiographie per e-Mail und als Word-Dokument oder Text-Dokument an gemeinsammehrsehen@blindenverband.at schicken.
Teilnehmen
Teilnehmen dürfen alle Menschen, auch Personen ohne Sehbehinderung, die ihre Texte eigenständig, auf Deutsch und ohne Einsatz von KI geschrieben haben. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Achtung! Aufgrund der Veröffentlichung als Braille-Druck müssen sich alle Teilnehmenden streng an die vorgegebene Zeichenzahl halten! Texte, die länger als 2300 Zeichen inkl. Leerzeichen sind, werden nicht berücksichtig!
Die Teilnehmenden bestätigen mit der Einsendung ihres Textes folgende Teilnahmebedingungen:
Die Ausschreibung steht allen Teilnehmer:innen offen.
Die Autor:innen bestätigen mit der Teilnahme an der Ausschreibung „200 Jahre Brailleschrift: Gemeinsam mehr sehen“, dass die eingereichten Texte unveröffentlicht sind und selbstständig verfasst wurden. Die Texte dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen. Die Jury hält es sich vor, Texte mit diskriminierenden, gewaltverherrlichenden und hetzerischen Inhalten von der Teilnahme auszuschließen. Bei minderjährige Teilnehmer:innen ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person notwendig.
Pro Person darf ein Text in deutscher Sprache im Umfang von max. 2300 Zeichen inkl. Leerzeichen eingereicht werden.
Bitte fügen Sie jeder Einsendung eine Kurz-Biografie im Umfang von max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen an.
Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs verwendet werden. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Kurzbiografien der Autor:innen, deren Texte publiziert werden, werden im Rahmen der öffentlichen Ausstellung auch in den digitalen und analogen Kanälen des BSVÖ, seiner Partner und von Nachrichtenmedien veröffentlicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.