Volles Pauseschalter-Verbot erst 2023?
EBU kritisiert Kommission
Zwischen 13. Dezember 2018 und 10. Jänner 2019 lief eine Beratungsphase der Europäischen Kommission über die Delegierte Regulation die darauf abzielte, den „Pause“-Schalter, der es Fahrern von geräuscharmen Fahrzeugen ermöglichen würde, das Warnsystem (AVAS) abzuschalten, zu verbieten.
Die Europäische Blindenunion zeigt sich enttäuscht darüber, dass das volle Verbot des Pauseschalters um weitere zwei Jahre auf 2023 hinausgezögert wurde. In der EBU-Antwort auf die Konsultation heißt es:
[…] AVAS ist ein unerlässliches Sicherheits-Merkmal in Elektro- und Hybridfahrzeugen und es erlaubt blinden und sehbehinderten Personen ebenso wie anderen gefährdeten Straßenbenutzern, jene Fahrzeuge rechtzeitig zu erkennen. Es darf Fahrzeuglenkern nicht möglich sein, dieses Sicherheitsfeature eigenmächtig auszuschalten. Dieses Argument wurde von der UNECE in der Regulation Nummer 138.01 anerkannt und nun ist es Zeit, dass die EU dem Beispiel folgt.
Das verzögerte Pause-Verbot wird von der EBU zwar als mögliche Notwendigkeit Seitens der Fahrzeugproduktion erkannt, dennoch bleibt der Aufschub Gegenstand der Kritik.
Die Kommission merkt in Recital 5 der vorgeschlagenen Delegierten Regulation an, dass es sich bei der Applikation der UNECE Regulation Nummer 138.01 um eine „dringliche Angelegenheit“ handelt. Gleichzeitig zeigt sich die EBU über die ausgeweitete Übergangsperiode des Verbots, die im Gegensatz zur Dringlichkeit steht, besorgt.
Die EBU fände eine Koordinierung der Deadlines der gesamten Operation wünschenswert und bittet die Kommission um eine Durchsicht, welche Hersteller mit 1. Juli 2019 Fahrzeuge mit Pauseschalter genehmigt haben.
Quellen:
Delegeted Regulation (englisch): https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-1066745_en
Feedback der Europäischen Blindenunion (englisch): https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-1066745/feedback/F16198_en?p_id=341898