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Geplantes EU-Gesetzespaket zum Urheberrecht bringt Vorteile für Menschen mit Sehbehinderungen

Umsetzung erleichtert den Zugang zu barrierefreien Werken europaweit

Ende 2016 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für ein neues Urheberrechtsgesetz präsentiert. Mit einem EU-Gesetzespaket soll das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt weiter harmonisiert werden. Die wichtige Nachricht für Menschen mit Sehbehinderungen: Produktion und Austausch von barrierefreien Büchern und anderen Druckerzeugnissen werden vereinfacht. Die Verhandlungen dazu laufen nach wie vor in den entsprechenden Institutionen.

EU-weiter Austausch von barrierefreien Werken

Mit dem aktuellen Urheberrechtspaket verfolgt die EU-Kommission das Ziel, im digitalen Zeitalter einen gut funktionierenden Markt für die Verwertung von Werken und einen breiteren EU-weiten Zugang zu Inhalten zu gewährleisten. Darunter fallen auch Ausnahmen vom Urheberrechtsgesetz, die es bestimmten Einrichtungen (etwa Blindenverbänden) erlauben sollen, Bücher barrierefrei aufzubereiten und an berechtigte Personen sowie an andere Einrichtungen innerhalb der Union weiterzugeben. Blinde und sehbehinderte Menschen sollen es in Zukunft somit einfacher haben, an Bücher oder andere Druckerzeugnisse zu kommen, da Produktion und Weitergabe durch die geplanten Regelungen unkomplizierter und kostengünstiger werden.

Umsetzung des Vertrages von Marrakesch

Konkret werden diese Ausnahmen vom Urheberrecht in einer EU-Richtlinie und einer Verordnung festgeschrieben, die den Vertrag von Marrakesch zur Grundlage haben. Der Vertrag von Marrakesch, der weltweit den Zugang zu barrierefreien Werken ermöglichen soll, wurde 2013 angenommen und trat am 30. September 2016 in Kraft. Österreich, das durch seine nationale Urheberrechtsnovelle aus dem Jahr 2016 zwar bereits das fortschrittlichste Urheberrechtsgesetz im deutschsprachigen Raum vorweist, hat – wie die meisten EU-Mitgliedsstaaten – den Vertrag von Marrakesch allerdings noch nicht ratifiziert. Die geplanten Gesetzesänderungen auf EU-Ebene sind daher von großer Bedeutung.  

Verhandlungen laufen

Justizminister Wolfgang Brandstetter begrüßte im für EU-Angelegenheiten zuständigen Unterausschuss das Vorhaben der Union zwar grundsätzlich, er sieht aber noch keine abgeschlossene Meinungsbildung und weiterhin Diskussionsbedarf. Dem schließt sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich an, der sich derzeit gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion dafür einsetzt, dass die Debatten zu den geplanten Gesetzesänderungen in den zuständigen Stellen der Europäischen Union die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen bestmöglich miteinbeziehen. Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen wie gewohnt an dieser Stelle.  

Quellen: Europäische Kommission, Parlament

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