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Diskriminierung bei Blindenakustikanlagen

BSVÖ fordert Rückbau

Seit Beginn des Jahres 2016 installiert die MA33 neue technische Ausstattungsmerkmale bei Blindenakustikanlagen für Fußgängerübergänge. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ortet hier eine klare Benachteiligung blinder und sehbehinderter Menschen.

An den Installationen sind insbesondere die folgenden drei Punkte zu kritisieren:

1.            Die „Neuerungen“ erfolgten ohne Abstimmung mit dem BSVÖ oder anderen Blinden- und Sehbehindertenverbänden

2.            Die technischen Neuerungen entsprechen eindeutig nicht den geltenden Normen

3.            Blinden und sehbehinderten Personen entsteht dadurch ein klarer Nachteil – es ist ein Sonderschlüssel (Eurokey) oder ein elektronischer Chip erforderlich, um die Akustik zur sicheren Überquerung der Straße zu aktivieren. Dies stellt eine klare Diskriminierung dar.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich und seine Partner im Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs fordern daher den Rückbau der betreffenden Blindenakustikanlagen auf eine „Vorort-Auslösung“ ohne Sondermittel, beziehungsweise bei Neuinstallationen einen Verzicht auf derartige diskriminierende Techniken. Wir informieren Sie über weitere diesbezügliche Schritte wie immer an dieser Stelle.

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