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EuGH-Urteil: Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch ist Sache der Europäischen Union

Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof bestätigte Mitte Februar, was bereits vermutet wurde: die Europäische Union hat in Sachen Marrakesch-Vertrag Alleinkompetenz, sie ist also alleinig für die Ratifizierung des Vertrags im Namen ihrer Mitgliedsstaaten zuständig. Das bedeutet, dass nach erfolgter Ratifizierung die Regelungen des Vertrages in allen EU-Mitgliedsstaaten Anwendung finden müssen.

Das Urteil beendet den jahrelangen Kompetenzstreit mit folgender Begründung: „Da der Abschluss des Vertrags von Marrakesch die Urheberrechtsrichtlinie beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte, kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Union ausschließlich zuständig ist und der Vertrag von der Union allein – ohne Beteiligung der Mitgliedstaaten – abgeschlossen werden kann.“ (PA EuGH)

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt das Urteil, durch welches der erleichterte grenzüberschreitende Austausch barrierefreier Literatur wieder ein Stück näher gerückt ist, und wird sich auch in Zukunft für eine schnellstmögliche Ratifizierung seitens der Europäischen Union einsetzen.

Die vollständige Pressemitteilung des Gerichtshofs finden Sie am Ende dieses Artikels.

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