Formular für Anfragen

Newsletter Anmeldung

Neuregelung bei akustischen Ampeln

Vorortlösungen für mehr Barrierefreiheit

Wer sich durch die Stadt bewegt, ist früher oder später damit konfrontiert, eine Kreuzung queren zu müssen. Für sehbehinderte und blinde Menschen können diese Querungen problematisch werden, wenn keine akustischen Hinweise auf die Ampelschaltung gegeben sind. Und nicht alle Regelungen, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, konnten uneingeschränkt vom BSVÖ begrüßt werden...

 

 

 

 

Akustische Ampeln werden, auch wenn ihre Bedeutung für blinde und sehbehinderte Menschen nicht unterschätzt werden darf, leider immer wieder von Anrainern als störend wahrgenommen. Bestrebungen, die Lautstärke des Orientierungssignals zu senken oder ganz abzuschalten und erst durch individuelle Betätigung zu aktivieren, haben immer wieder zu Unsicherheiten geführt.

Jetzt gibt es eine neue Vereinbarung mit der Stadt Wien, welche die für den Österreichischen Blindenverband erfreulichen Punkte festlegte:

  • Alle akustischen Ampeln werden mit einer Vorortauslösung ausgestattet. Ampeln die nur mit Chip oder Eurokey bedienbar sind, werden in dieser Form nicht mehr produziert.
  • Ampeln ohne Vorortauslösung werden rasch mit der Vorortauslösung nachgerüstet. Somit sind sie für alle Personen bedienbar  und erfüllen hierdurch eine wichtige Inklusionsforderung.
  • Akustische Ampeln werden auch in der Nacht aktivierbar sein. Die gefährliche Nachtabschaltung ist somit passé.
  • Akustische Ampeln werden, auch wenn es in manchen Medien so kommuniziert wird, nicht leiser, sondern normgerecht errichtet.

Die Blinden- und Sehbehindertenorganisationen des KMS werden bei der Inbetriebnahme aller akustischen Ampeln eingebunden.


 

zurück