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EU einigt sich auf Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Vertrages von Marrakesch

Die Europäische Blindenunion feiert die Einigung

Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Minister haben sich nach langen Verhandlungen nun auf zwei Gesetzestexte geeinigt, die den Zugang zu barrierefreien Werken für blinde und sehbehinderte Menschen in der gesamten Union erleichtern werden. Der BSVÖ, der sich im Rahmen der Europäischen Blindenunion (EBU) in die Verhandlungen eingebracht hat, freut sich über das Ergebnis.

Die Richtlinie und die Verordnung erlauben den grenzüberschreitenden Austausch von Büchern und anderen Druckerzeugnissen in barrierefreien Formaten für blinde und andere lesebehinderte Personen innerhalb und außerhalb der EU. Für die Produktion derartiger Werke wurde eine verpflichtende Ausnahme vom Urheberrecht erwirkt. Auch die lang diskutierte und von der EBU vehement abgelehnte Klausel über die kommerzielle Verfügbarkeit (also die Verpflichtung der produzierenden Organisationen vorab zu prüfen, ob das Werk irgendwo bereits in einem barrierefreien Format aufliegt) wurde nicht in die Gesetze übernommen.

Mögliche finanzielle Hürden

Ein großer Wermutstropfen ist allerdings eine diskriminierende Regelung, die auf Druck der Verlage und entgegen den Vorschlägen von Kommission und Parlament übernommen wurde. Den Mitgliedsstaaten wird das Recht eingeräumt, von den Blindenverbänden oder Hörbüchereien eine finanzielle Entschädigung für die Vervielfältigung und Verbreitung der barrierefreien Werke zu verlangen. Sollten die Mitgliedsstaaten diese Kann-Bestimmung nutzen, würde das die ohnehin schon hohen Kosten der Produktion beträchtlich erhöhen und den Zugang zu barrierefreien Büchern für die Nutzer wiederum erschweren – ganz entgegen dem Grundgedanken des Vertrages von Marrakesch und einem freien Zugang zu Bildung und Kultur wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt. Die Europäische Blindenunion ruft daher alle nationalen Regierungen dazu auf, von derartigen Regelungen Abstand zu nehmen und wird sich weiterhin in alle Verhandlungen rund um den Vertrag von Marrakesch – der mittlerweile von 30 Staaten ratifiziert wurde – konstruktiv einbringen.

Umsetzung bis Juli 2018

Im Juli werden die Gesetzestexte formal im Europäischen Parlament verabschiedet, danach haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, ihre nationalen Urheberrechte entsprechend anzupassen. Wir werden Sie bis dahin wie gewohnt an dieser Stelle über alle weiteren Entwicklungen informieren.

Quelle: EBU

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