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Akustische Ampeln in Wien schützen Betroffene und schonen Anrainerohren

Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs zeigt sich erfreut über Einigung mit der Stadt Wien

Wie einander entgegengesetzte Bedürfnisse doch noch miteinander vereinbart
werden können, haben erst kürzlich die Stadt Wien (MA 33) und die
Interessenvertretung KMS – Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter
Menschen Österreichs bewiesen. Im Rahmen einer Vereinbarung wurden zehn
Punkte über die Funktion der rund 900 Blindenakustikampeln (BLAK) in der
Bundeshauptstadt fixiert.

Sicherheit versus Lärmbelästigung

Die Lautstärke der hilfreichen Signale, die es blinden und stark
sehbehinderten Menschen ermöglichen ohne Lebensgefahr eine Straße zu
überqueren, gibt immer wieder Anlass zu Beschwerden von Anrainern. Dies
liegt aber nicht an der häufigen Nutzung durch blinde Fußgängerinnen und
Fußgänger. Vielmehr wird die Lärmbelästigung von sehenden Personen
verursacht, die fälschlicherweise annehmen durch Betätigen der BLAK
schneller ein Grünsignal zu erhalten. Dadurch sind die Taster rasch
abgenutzt und häufig defekt.

Mehr Lautstärke mit Chip oder Schlüssel

Als Reaktion auf diese Problematik wurde 2016 in Wien mit der Errichtung von
Ampelanlagen ohne Anmeldetaster begonnen. Hier kann der lebenswichtige
Signalton zur Anzeige der Grünphase nur mehr mittels RFID-Chip oder Euro-Key
aktiviert werden. Dagegen wehrte sich das KMS erfolgreich und in Kooperation
mit der MA 33 wurde nun eine Vereinbarung geschlossen, in der die sogenannte
„Vorortauslösung“ bindend vorgesehen ist. Jede neu errichtete BLAK verfügt
nun wieder über eine Anmeldetaste an der Unterseite. Die Lautstärke der
Signaltöne ist an den Umgebungslärm angepasst. Um auch blinden Personen mit
eingeschränktem Hörvermögen die sichere Nutzung zu ermöglichen, ist
zusätzlich eine alternative Auslösung mittels Chip oder Euro-Key vorgesehen,
durch die ein deutlich lauteres Signal für die Anzeige der Grünphase
aktiviert werden kann. Vereinbart wurde auch, dass alte Anlagen ohne
Vorortauslösung bis Ende 2017 nachgerüstet werden. Die Adaptierung der vor
2016 errichteten BLAK erfolgt schrittweise bis 2020.

„Wir sind sehr zufrieden mit dieser langfristig wirksamen Regelung, die für
blinde und stark sehbehinderte Menschen Vorteile bringt. Durch die
zusätzliche Aktivierung eines deutlich lauteren Signals können gefährliche
Situationen an stark lärmbelasteten Übergängen vermieden werden“, zeigt sich
der Vorsitzende des KMS, Dr. Elmar Fürst erfreut. „Die Mobilität visuell
beeinträchtigter Menschen ist auch der Stadt Wien ein großes Anliegen. Das
KMS wird künftig als alleiniger Ansprechpartner für diese wichtige Thematik
fungieren und sich auch weiterhin für sinnvolle Lösungen einsetzen.“


Erleichterung bei Störungsmeldungen

Darüber hinaus werden an den neuen BLAK Schilder angebracht, die in
Blindenschrift und Schwarzschrift eine Seriennummer angeben. Diese
erleichtert künftig die Meldung von Störungen beim Lichttelefon der MA 33
unter der kostenlosen Nummer 0800 33 80 33.

Das KMS ist eine vereinsübergreifende Arbeitsgemeinschaft von Blinden- und
Sehbehindertenverband Österreich, Hilfsgemeinschaft der Blinden und
Sehschwachen Österreichs und Österreichische Blindenwohlfahrt.

Die 10-Punkte-Vereinbarung zwischen dem KMS und der Stadt Wien kann
barrierefrei abgerufen werden unter:
http://www.kms.or.at/docs/Vereinbarung_KMS_MA33.docx

 

Rückfragehinweis:

DI Doris Ossberger, Koordinatorin des KMS, 01/982 75 84-203,
office@kms.or.at

Mag. Dr. Gabriele Frisch, Kommunikation Hilfsgemeinschaft, 01/330 35 45-81,
frisch@hilfsgemeinschaft.at

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