EU am Weg zur Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch
Fokus liegt nun auf Mitgliedsstaaten
Ende September wurde unter der estnischen Ratspräsidentschaft ein Rahmendokument zur Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch durch die Europäische Union angenommen. Das Dokument wird gerade übersetzt und kann in den nächsten Wochen von den Botschaftern der EU-Staaten und danach von den zuständigen Ministern im Rat formal angenommen werden. Danach wird das Europäische Parlament binnen zwei bis drei Monaten den Vertragstext ratifizieren.
Die Ratifizierung durch die EU ist aber erst dann rechtskräftig, wenn der Vertrag bei der Weltorganisation für Intellektuelles Eigentum (WIPO) in Genf hinterlegt wurde und das passiert voraussichtlich erst Mitte 2018. Davor muss der Vertragstext nämlich auch in das nationale Recht aller Mitgliedstaaten überführt worden sein.
Unser Fokus liegt nun also auf den Mitgliedsstaaten, welche die entsprechende EU Richtlinie und die dazugehörige Verordnung in ihre nationalen Rechtssysteme übernehmen müssen. Die zentralste Frage ist dabei, ob Staaten die optionale Möglichkeit zur Kompensation der Verlage bzw. der Urheber gesetzlich festschreiben wollen, was einer Steuer auf barrierefreie Werke gleichkäme. Der BSVÖ setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion dafür ein, dass möglichst wenige Staaten eine derartige Regelung übernehmen.
Bis jetzt wurde der Vertrag von Marrakesch von 31 Ländern ratifiziert. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen wie gewohnt an dieser Stelle auf dem Laufenden.