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Kein Online-Only: Zugänge für alle ermöglichen

  • online only © bsvö

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung begrüßt der BSVÖ grundsätzlich die Möglichkeiten, die digitale Amtswege für viele Bürger:innen eröffnen. Insbesondere der Zugang über ID Austria stellt für viele Menschen eine komfortable und sichere Form der Identifikation dar.

 

Gleichzeitig beobachten wir mit Sorge, dass bestimmte Personengruppen – insbesondere ältere blinde und stark sehbehinderte Menschen – durch diese Entwicklung zunehmend vom selbstbestimmten Zugang zu Verwaltungsleistungen ausgeschlossen werden könnten. Diese Bedenken wurden zuletzt auch durch Rückmeldungen unserer Mitglieder und Partnerorganisationen verstärkt.

FinanzOnline nur noch digital?

Laut aktuellen Informationen soll der Zugang zu FinanzOnline ab Oktober 2025 ausschließlich über ID Austria oder eine alternative Authentifizierungs-App möglich sein. Der bisherige Zugang über Benutzername und Teilnehmeridentifikation wird eingestellt.

Bis einschließlich 2025 ist es bei der Arbeiterkammer (AK) noch möglich, die Arbeitnehmer:innenveranlagung mit Unterstützung der AK unter Vorlage von Papierformularen durchzuführen. Ab 2026 wird dieser Service laut AK nur noch für Personen verfügbar sein, die den digitalen Zugang zu FinanzOnline nutzen können.

Das Finanzamt hat jedoch bestätigt, dass die klassischen Papierformulare grundsätzlich weiterhin bestehen bleiben. Der persönliche bzw. schriftliche Zugang soll also formal nicht abgeschafft werden – allerdings werden diese Möglichkeiten de facto durch andere Stellen, wie etwa die AK, nicht mehr aktiv angeboten.

Der BSVÖ begrüßt Maßnahmen, die zu niederschwelligen und barrierefreien Organisationsprozessen führen und die allen Nutzer:innen die größte Unabhängigkeit im Vorgehen ermöglichen. Digitalisierung kann Amtswege und Verwaltungsprozesse erheblich erleichtern und Zugänge vereinfachen. Sie ist gleichzeitig aber nicht für alle Menschen eine Alternative zu analogen oder personengebundenen Prozessen. Nicht alle sind im Besitz der Ressourcen, um digitale Zugänge nutzen zu können. Das zeigt sich zwar in allen Altersgruppen, vor allem aber ältere Menschen werden durch eine konsequente Digitalisierung von Services an der selbstbestimmten Teilhabe behindert. Wenn jene Digitalisierungsprozesse dann auch noch Barrieren in der Nutzbarkeit aufweisen, stellen sie keine Verbesserungen mehr dar, sondern werden zu exkludierenden und potenziell diskriminierenden Hinderungsfaktoren der Selbstbestimmung.

Ein analoger und Zugang muss daher auch langfristig möglich bleiben.

Unsere Forderungen

  • Kein Ausschluss blinder oder sehbehinderter Menschen durch digitale Exklusivität oder fehlende digitale Barrierefreiheit.
  • Analoge Wege müssen erhalten bleiben – so wie es auch im Regierungsprogramm festgeschrieben ist.
  • Die öffentliche Verwaltung muss ihre digitalen Angebote konsequent barrierefrei gestalten.
  • Spezielle Schulungsangebote zur digitalen Kompetenz für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind auszubauen. Gleichzeitig muss digitale Barrierefreiheit und eine möglichst niederschwellige und intuitive Nutzbarkeit von Services, Apps und Verwaltungsportalen auf allen Ebenen gegeben sein.

Auszug aus dem Regierungsprogramm

„Kein Online-only: Es muss immer eine persönliche, schriftliche oder telefonische Möglichkeit in der Verwaltung und Daseinsvorsorge geben. […] Anträge, Ersuchen und Terminvergaben in der öffentlichen Verwaltung müssen weiterhin auch in analoger Form verfügbar sein.“

Fazit
Digitale Innovation darf nicht zu sozialer Exklusion führen. Der BSVÖ fordert daher eine klare politische und gesellschaftliche Haltung: Der gleichberechtigte Zugang zu staatlichen Leistungen muss für alle Menschen – unabhängig von ihrem Alter, ihrer Behinderung oder digitalen Kompetenz – sichergestellt bleiben.

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