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Behindertenrechtskonvention in der EU: Fortschritte und Stillstand

  • Behindertenrechtskonvention © bsvö

Am 18. März verabschiedete der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine abschließenden Bemerkungen zur Prüfung der Behindertenrechte in der Europäischen Union. Es gibt Fortschritte aber auch viel Grund zur Sorge...

Die UN-Experten begrüßten zwar die bedeutenden Fortschritte, die die EU in den letzten 10 Jahren bei der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung des Übereinkommens erzielt hat, darunter die beiden Richtlinien über Standards für Gleichstellungsstellen, das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites, die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 und zuletzt die Richtlinien über den europäischen Behindertenausweis und den Parkausweis, wiesen jedoch auf einige Hauptproblembereiche hin. Die Europäische Blindenunion (EBU) begrüßt, dass der Bericht die Situation umfassend darstellt.

„Wir freuen uns, dass der Ausschuss die Streichung von Artikel 3(6) in der EU-Richtlinie zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch empfiehlt, der in der Tat dem Geist des Vertrags widerspricht“, sagte EBU-Präsidentin Tytti Matsinen. Dieser Artikel erlaubt es den Mitgliedstaaten, von den zugelassenen Stellen eine Entschädigung für die Rechteinhaber zu verlangen, wenn diese ihre Rechte aus dem Vertrag ausüben, während der Vertrag die Vertragsstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums keine unangemessene oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen darstellen.

Die EBU begrüßt außerdem, dass die anderen von ihr geäußerten Bedenken im Bericht der UN-Expert:innen aufgegriffen wurden, darunter der begrenzte Geltungsbereich des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes, der unter anderem wesentliche Produkte wie Haushaltsgeräte nicht abdeckt, sowie Mängel in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, einschließlich quantitativer und qualitativer Ziele zum Ausbau von Audiodeskription in Film und Fernsehen.

Zu den weiteren Empfehlungen, die die EBU besonders begrüßt, gehören:

  • Nachhaltige Anstrengungen, um die notwendige politische Unterstützung für die Verabschiedung der Gleichbehandlungsrichtlinie zu generieren
  • Angemessene Vorkehrungen und barrierefreie Wahlmethoden und Informationen für blinde Menschen und Menschen mit anderen Behinderungen bei Europawahlen
  • Den Geltungsbereich des Europäischen Behindertenausweises auf längere Auslandsaufenthalte ausweiten
  • Barrierefreiheit zu einer obligatorischen Bedingung für die EU-Finanzierung von Kultur, Freizeit und Sport machen
  • Daten nach Art der Behinderung in zentralen Lebensbereichen aufschlüsseln

Gemeinsam mit dem Europäischen Behindertenforum erwarten wir nun von der EU und ihren Institutionen, dass sie die Empfehlungen durch eine aktualisierte Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und einen ehrgeizigen EU-Haushalt nach 2027 umsetzen. Die Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) ist eine regelmäßige Bewertung der Praktiken der EU in Bezug auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der vorherige Bericht wurde vor zehn Jahren veröffentlicht. Die nächste Überprüfung der EU durch den CRPD-Ausschuss wird im Jahr 2032 erwartet.

 

Quelle: EBU Press Release | 08/04/2025

 

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