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Forderung: Mitnahme von Blindenführhunden bei Flugreisen

  • Blindenführhunde © bsvö

Die aktuellen Vorschriften und Praktiken der Fluggesellschaften benachteiligen behinderte Menschen, die auf Blinden- oder Assistenzhunde angewiesen sind. Neue Positionspapiere von EDF und EGDF sollen den Druck nun erhöhen.

Neu Forderungen zur Mitnahme von Blindenführhunden bei Flugreisen

Positionspapiere des Europäischen Behindertenforums und des Europäischen Blindenführhundeverbands

 Aufgrund ihrer wichtigen Rolle haben Assistenzhunde in allen EU-Mitgliedstaaten gesetzlich verankerte Sonderzugangsrechte. Hundeführer sind berechtigt, mit ihren Assistenzhunden öffentliche Räume und Einrichtungen zu betreten – auch dort, wo andere Tiere verboten sind – kostenlos und mit angemessenen Vorkehrungen, wie z. B. zusätzlichem Platz, falls erforderlich. Die Umsetzung dieses Rechts in die Praxis hat sich jedoch als schwierig erwiesen. Die Verweigerung des Zugangs oder die Erhebung zusätzlicher Gebühren sowie die komplexe Einholung von Genehmigungen vor Reiseantritt oder die Verweigerung des Transports stellen eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung dar. Die momentan geltenden Regeln im Flugverkehr verhindern also genau die Unabhängigkeit, die Führhunde ermöglichen sollen.

 

Die wichtigsten Forderungen von EDF und EGDF im Überblick

 

  • Flexibilität bei den Genehmigungen
    Fluggesellschaften sind zunehmend verwirrt über die Art der Genehmigungen, die Assistenzhunde für die Reise benötigen. Dies wiederum führt zu zunehmender Belastung und Diskriminierung für die Halter:innen der Tiere. Hier sollten Fluggesellschaften wesentlich flexibler sein solange der Hund eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität unterstützt und ausgebildet ist. Nationale Nachweise sollten akzeptiert werden. Dokumente von nationalen Behörden oder anderen akkreditierten Ausbildern sollten ebenfalls gültig sein.

 

  • Anforderungen allgemein reduzieren
    Die Anforderungen für das kostenlose Reisen mit Assistenzhunden in der Kabine sollten minimal und nicht diskriminierend sein. Fluggesellschaften dürfen keine unnötigen Einschränkungen wie ärztliche Bescheinigungen, Größen- oder Rassebeschränkungen oder Voranmeldungsregeln auferlegen. Auch eine Begrenzung der Anzahl von Assistenzhunden pro Flug sollte vermieden werden.

 

  • Einheitliche Rechtslage
    Die Europäische Kommission sollte Rechtsvorschriften vorschlagen, um die gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden in der gesamten EU sicherzustellen, möglicherweise durch eine EU-Datenbank oder einen einheitlichen Assistenzhundausweis.

 

Weiterführende Links

Die Positionspapiere im Original finden Sie hier:

EGDF: https://mcusercontent.com/59c643ddcfe1d24aed667dc00/files/3300325a-3382-949f-3ff8-1a41329754d6/EGDF_Position_Paper_on_Airline_travel_for_Guide_and_Assistance_Dogs_12.03.25.pdf

EDF: https://www.edf-feph.org/publications/edf-recommendations-on-air-transport-of-assistance-dogs/

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