Elektro- und Hybridfahrzeuge – Die internationale Ebene
Verhandlungen und Zwischenergebnisse
Wie bereits berichtet, hat das Weltforum zur Harmonisierung von Fahrzeugregulierungen der Vereinten Nationen im März 2016 Richtlinien für Elektro- und Hybridfahrzeuge unter dem so genannten 58 Agreement beschlossen. Entscheidungen, die in diesem Gremium getroffen werden, sind für ungefähr 50 Länder weltweit bindend. Dazu gehören die meisten europäischen Staaten, Japan, Australien aber nicht die USA. Die Mitgliedsstaaten dieser Gruppe sind verpflichtet, die beschlossenen Richtlinien in ihre nationalen Gesetze zu übernehmen.
Die beschlossenen Richtlinien sind deshalb so bedeutend, weil sie die ersten internationalen Regelungen sind, die einen minimalen Geräuschpegel für Elektro- und Hybridfahrzeuge festlegen. Sie verbieten weiters ausdrücklich einen vom Fahrzeuglenker zu bedienenden Ein/Aus Schalter und schreiben vor, dass das akustische Warnsignal mit 50 dB solange aktiviert sein muss, bis das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreicht. Ab dieser Geschwindigkeit wird das Fahrzeug durch seine Bewegung am Asphalt sowie durch den Windwiderstand hörbar. Zu kritisieren ist hierbei, dass die Richtlinie kein Warnsignal im Stand vorschreibt, etwa wenn das Fahrzeug an einer roten Ampel hält, und dass das Warnsignal aus unserer Sicht nicht laut genug ist. Nichtsdestotrotz sind die Richtlinien ein erster Schritt und erst weitere Tests im Straßenverkehr werden zeigen, was eine sinnvolle Lautstärke für das Warnsignal wäre.
Der nächste Schritt ist nun die Arbeit an einer Globalen Technischen Verordnung (Global Technical Regulation – GTR). Anders als die Entscheidungen im 58 Agreement funktioniert eine GTR wie ein Vertrag. Sobald etwas als Standard in einer GTR festgeschrieben wird, können Staaten entscheiden ob sie den Vertrag ratifizieren und den Standard übernehmen. Nachdem aber alle Staaten an der GTR mitarbeiten – nicht zuletzt jene Staaten mit bedeutender Automobilindustrie – ist anzunehmen, dass auch alle die GTR ratifizieren werden.
Und auch aus den USA, die alle positiven Entwicklungen in diesem Bereich lange behindert haben, gibt es Fortschritte zu melden. Im September dieses Jahres trat endlich der Pedestrian Safety Enhancement Act mit seinen Regelungen zur Sicherheit von Fußgängern in Kraft. Demnach sind ein Pause Schalter, selbst wählbare Warngeräusche und alle Manipulationen am Fahrzeug verboten und Geräuschpegel für Fahrzeuge im Stillstand (44 dB), beim Rückwärtsfahren (48 dB) und beim normalen Fahren (zwischen 51 und 62 dB) verpflichtend. Alle Elektro- und Hybridfahrzeuge die ab 1. September 2019 produziert werden, müssen diese Verpflichtungen erfüllen. Damit sind die Vorschriften in den USA um einiges strenger als jene der Vereinten Nationen, was sich nur positiv auf die weiteren Verhandlungen um die GTR auswirken kann.
Sicherlich liegt hier in allen Bereichen noch ein langer Weg vor uns, um all unsere Forderungen durchzusetzen, was nur gemeinsam und nur auf internationaler Ebene möglich sein wird. Die Weltblindenunion (WBU) ist die einzige nicht-technische Organisation, die an den Verhandlungen um die GTR teilnehmen darf. Das macht deutlich, dass die WBU und ihre jeweiligen regionalen Organisationen nicht nur respektiert sondern auch tatsächlich gehört werden. Der BSVÖ wird Sie in seiner Rolle als WBU Mitglied wie gewohnt über alle relevanten Fortschritte auf internationaler Ebene in diesem so zentralen Bereich informieren. Die Stellungnahme der WBU zu Elektro- und Hybridfahrzeugen finden Sie auf ihrer Homepage unter http://www.worldblindunion.org/English/our-work/Pages/Position-Statements.aspx.