Formular für Anfragen

Newsletter Anmeldung

Europäischer Behindertenausweis: Zentrale Forderungen für die Umsetzung in Österreich

  • EU Behindertenausweis © bsvö

Österreich hat, wie alle EU-Staaten, jetzt bis 2028 Zeit, um den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis einzuführen. Dafür muss eine zuständige Behörde ernannt und eine Kontaktstelle für die Europäische Kommission eingerichtet werden. Während des Gesetzgebungsverfahrens ist Österreich verpflichtet, Organisationen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Wir haben deshalb schon unsere zentralen Forderungen für das Gesetz an die zuständigen Stellen übermittelt.

Unsere Forderungen

 

  • Der Behindertenausweis sollte nicht nur für Reisen in ein anderes Land, sondern auch für längere Aufenthalte gelten.
  • Die Anwendung von Ausnahmen für den Behindertenausweis (z. B. für Verkehrsdienste, für die eine zusätzliche Beurteilung erforderlich sein könnte, was mit einem kurzen Aufenthalt kaum vereinbar ist) sollte minimiert werden.
  • Die Bandbreite der mit dem Behindertenausweis verbundenen Vorteile sollte so groß wie möglich sein.
  • Der Behindertenausweis sollte vorzugsweise keine Version mit dem Buchstaben „A“ (für „Assistenz“) enthalten, da dies zu Verwirrung führen kann und die Gefahr besteht, dass ein Zwei-Klassen-System entsteht.
  • Die spezielle nationale Webseite sollte umfassend genutzt werden, um Menschen mit Behinderungen vor ihrer Reise gut über die verfügbaren Vorteile in den einzelnen Ländern zu informieren.
  • Auch Privatunternehmen sollten verpflichtet werden, Informationen über die mit den Karten verbundenen Vorteile in einem zugänglichen Format bereitzustellen, sofern zutreffend.
  • Die Finanzierung für die Umsetzung der Richtlinie muss auf nationaler Ebene sichergestellt werden.
  • Der Parkausweis sollte ebenso wie der Behindertenausweis kostenlos sein.
  • Die zuständige nationale Behörde soll entsprechend ausgestattet werden, um effektiv arbeiten zu können.
  •  Strafen und Verfahren für die Nichteinhaltung des Gesetzes sollen definiert werden.

 

Wir informieren Sie selbstverständlich wie gewohnt über alle weiteren Entwicklungen zur Sache.

zurück