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EU-Behinderten- und Behindertenparkausweise: Die Vorteile der neuen Richtlinien

  • EU Behindertenausweis © BSVÖ

Mit Juni 2028 wird der Europäische Behindertenausweis gemeinsam mit dem Europäischen Behindertenparkausweis auch physische Realität. Was beinhaltet der Behindertenausweis und was sind die großen Vorteile?

Geltungsbereich

Beide Ausweise werden in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und Menschen mit Behinderungen dieselben Vorteile bieten, die Einheimische in den jeweiligen Ländern genießen. Die Karte an sich wird kostenlos ausgestellt und erneuert. Es wird eine Webseite auf EU-Ebene sowie nationale Webseiten mit Informationen über die Karte und konkrete Schutzmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Karteninhaber geben. Inkludiert werden neben Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten auch Transportdienstleistungen.

Was wird nicht geregelt?

Der Ausweis wird grundsätzlich nur für Kurzaufenthalte (bis zu 3 Monate) gelten, wobei die Mitgliedstaaten beschließen können, die Verwendung der Karte auf längere Aufenthalte auszudehnen. Leistungen aus der Sozialversicherung sind dabei ausgenommen. Der Ausweis schafft auch grundsätzlich keine neuen Vorteile und verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, bestimmte Vorteile zu gewähren. Er regelt nicht die Definition von Behinderung und er harmonisiert nicht die Bewertung des Behinderungsstatus zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten. Diese Bewertung bleibt auch weiterhin in der nationalen Zuständigkeit.

EU-Parkausweis – was ist neu?

Es wurde ein europäischer Rechtsrahmen für den Parkausweis geschaffen, den es bisher nicht gab. Neu sind weiters ein einheitliches Design und eine einheitliche Anwendung, ein klarer Zeitrahmen, wie lange Behörden für die Ausstellung der Karte benötigen dürfen, um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Möglichkeit der Integration digitaler Funktionen zur Betrugsprävention, wie z. B. QR-Codes und Braille-Schrift auf der physischen Karte.

Was sind die Vorteile der beiden Richtlinien?

Die Richtlinien zur Umsetzung der beiden Karten bringen einen klaren Rechtsrahmen mit Durchsetzungsmechanismen und (möglichen) Strafen bei Nichteinhaltung; die Erleichterung von Reisen und Kurzaufenthalten; Zugang zu „Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen“ wie für inländische Personen mit Behinderung; den Nachweis einer Beeinträchtigung auch bei unsichtbaren Behinderungen. Und sie sind ein guter Ausgangspunkt für weitere Kampagne für mehr Barrierefreiheit, bessere Vorteile und weitere Gesetzgebungen im Behindertenbereich, die wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnerorganisationen nutzen werden.

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