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BSVÖ im Fokus: Frauen. Recht. Behinderung. Die CEDAW.

  • Frauenrechte © BSVÖ

Klingt kompliziert, ist aber wichtig. Die CEDAW ist das Menschenrechtsinstrument, wenn es um die Rechte von Frauen geht. Aber worum geht es hier wirklich? Wir erklären es!

 

The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, kurz: CEDAW bedeutet auf Deutsch: Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Sie wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) ratifiziert. Ihr Hauptziel ist es, Diskriminierungen gegenüber Frauen in allen Lebensbereichen zu beenden.

Beschwerden möglich

Seit 1999  gibt es das CEDAW-Fakultativprotokoll. Es ermöglicht jeder Frau eine Beschwerde an das CEDAW-Komitee zu richten, wenn zuvor innerhalb des eigenen Staats schon alles versucht wurde. Das Protokoll soll die Möglichkeit der Individualbeschwerde erleichtern.

Österreich in der Pflicht

Österreich ist seit 1982 Vertragsstaat und muss dem Komitee alle 4 Jahre einen Bericht darüber liefern, welche Schritte umgesetzt wurden und welche Fortschritte gemacht wurden. 2017 wurde der 9. Staatsbericht übermittelt.

Staatenprüfung 2019

2019 wurde Österreich zum letzten Mal in der Staatenprüfung auf die Umsetzung hin geprüft. Das Ergebnis fiel damals nicht gerade rosig aus. Die Empfehlungen, abschließenden Bemerkungen und den Follow-Up Bericht sind auf der Seite des Bundeskanzleramts einzusehen. (Link zur den Dokumenten: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/internationale-frauenrechte-und-gleichstellung/konvention-zur-beseitigung-jeder-form-der-diskriminierung-der-frauen.html) Der Klagsverband hat gleichzeitig einen NGO-Schattenbericht koordiniert, der noch mehr wichtige Einsichten gibt. (Hier geht es zum Schattenbericht 2019: https://www.klagsverband.at/klav/wp-content/uploads/2019/08/CEDAW_vorl-Abschl_Bemerk.pdf)

Staatenprüfung 2025

Nun steht eine neue Staatenprüfung an. NGOs erwarten, dass ein Großteil der 2019 kritisierten Probleme weiterhin besteht und dass viele Empfehlungen aus der letzten Prüfung weiterhin aktuell sind, weil keine Umsetzung stattgefunden hat. Auch jetzt gibt es wieder einen Schattenbericht der NGOs. (Link zum Schattenbericht: https://www.klagsverband.at/klav2024/wp-content/uploads/2024/12/CEDAW_Schattenbericht_2024_DT.pdf

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