Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit 2024 - positive Entwicklung
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Positive Entwicklung seit 2022
Die Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft hat den zweiten Monitoringbericht für digitale Barrierefreiheit vorgelegt. Wie barrierefrei waren Webseiten und Apps öffentlicher Stellen 2024? Hier kommen die Ergebnisse!
Der Bericht wurde nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link) von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des Bundes erstellt wurde.
Monitoringzeitraum 2024
- 23 eingehende Checks Websites – 390 Unterseiten
- 343 vereinfachte Checks Websites – 4800 Unterseiten
- 15 eingehende Checks Apps – 230 Screens
Zentrale Ergebnisse
Bei den eingehenden Checks von Websites zeigt sich eine positive Entwicklung über die Jahre 2022 bis 2024: Der Anteil der Websites, die weniger als 50 % der WCAG-Kriterien erfüllen, ist von 39 % im Jahr 2022 auf 9 % im Jahr 2024 zurückgegangen.
Bei den vereinfachten Checks von Websites kann über die drei Monitoringzeiträume eine leicht positive Tendenz verzeichnet werden: Der Anteil der Websites, die keines oder nur eines der 13 geprüften WCAG-Kriterien nicht erfüllen, stieg von 2022 bis 2024 kontinuierlich leicht an. Zusätzlich lässt sich ein leichter Rückgang des Anteils der Websites verzeichnen, die 7 bis 10 der geprüften Kriterien nicht erfüllen. Unverändert geblieben ist, dass keine der geprüften Websites 11 bis 13 Kriterien nicht erfüllt.
Für die eingehend geprüften Apps ist keine positive Entwicklung ablesbar: Der Anteil der Apps, die weniger als 50 % der WCAG-Kriterien erfüllen, ist 2023 zwar zurückgegangen, stieg dann 2024 aber wieder an und liegt damit mit 13 % höher als 2022, als er 6 % betragen hat.
Text und Quelle: Bericht zu Österreichs Digitaler Barrierefreiheit 2024 - Monitoringbericht 2024
Weiterführend:
Monitoring-Bericht 2024: Bericht zu Österreichs Digitaler Barrierefreiheit 2024 - Monitoringbericht 2024
Europäische Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L2102