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Einblicke. Was am Ende bleibt - Testament mit Breitenwirkung

  • Der Durchblick Einblicke © BSVÖ

Wer die Welt besser machen möchte, hat dafür viele Möglichkeiten. Eine davon geht sogar über das eigene Leben hinaus - mit der Testamentspende Gutes tun und ein gewichtiges Erbe hinterlassen? Wie das geht, erzählen wir Ihnen hier.

Über den Tod nachzudenken, fällt den meisten Menschen verständlicherweise schwer. Erbschaft, Testament, Regeln von Nachlässen – all das sind Aufgaben, die an die eigene Endlichkeit erinnern und die viele mit aufwendiger Verwaltung und teuren Notar-Terminen verbinden. Es kann aber auch eine gewisse Befreiung darin liegen, das Erbe selbstbestimmt zu regeln und zu veranlassen, wer womit bedacht werden soll. Dabei müssen nicht nur Personen in die enge Wahl gezogen werden. Denn wer über das eigene Leben hinaus Unterstützung leisten möchte, kann dies auch in Form eines gemeinnützigen Erbes oder Vermächtnisses tun.

Die harten Fakten vorweg: Wenn kein Testament vorhanden ist und es auch keine gesetzlichen Erb:innen, Vermächtnisnehmer:innen oder Lebensgefährt:innen gibt (oder sie das Erbe nicht annehmen können oder wollen), fällt das gesamte Erbe an den Staat. Ansonsten gilt eine klare gesetzliche Erbfolge, die bedacht wird, wenn nicht anders verfügt wurde.  Berücksichtig werden alle Blutsverwandten, gesetzlichen Partner:innen und auch Adoptivkinder. Alle Personen in einer Linie erben nach dem Prinzip „Alter vor Jugend“ (Kinder vor Kindeskindern), Parntern:innen kommen ebenso dazu. Es gibt für jene Personen einen Mindestanspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles - dieser gilt aber nur für Geld, nicht für Gegenstände.

Haus, Sparkonto, Diamantkette?

Wer erbt was? Wer soll nach dem eigenen Ableben die Gemäldesammlung oder das mühsam Ersparte erhalten? Das alles sind Überlegungen, die es anzustellen gilt, wenn ein Testament aufgesetzt werden soll. 

Inzwischen ist in vielen Menschen der Wunsch gewachsen, ihr Vermögen dem guten Zweck zu widmen. Gerade unter denjenigen, die keine Menschen mit Erbanspruch um sich haben, weil es keine Partner:innen oder Kinder gibt, wächst der Wille, zielgerichtet zu vererben. Wer sich zu Lebzeiten in einer Organisation oder einem Verein besonders gut aufgehoben gefühlt hat oder wer die Arbeit bestimmter Einrichtungen schätzt, vererbt direkt – und trägt so einen wesentlichen Bestandteil zur Arbeit der meist spendenfinanzierten Organisationen mit bei.

Über 100 Millionen Euro sind auf diese Weise 2023 in wohltätige Zwecke geflossen. Laut Prognosen sollen die vererbten Mittel zukünftig noch mehr werden. Die Studie zu Erbschaften in Österreich, die von der Arbeiterkammer und dem Joint Research Centre (JRC) der EU Kommission durchgeführt wurde, zeigt, dass sich das jährliche Erbvolumen auf 40,8 Milliarden Euro bis 2050 verdoppeln soll. Gute Zeiten auch für das Erbe für den guten Zweck? Nicht zwingend.

Die Studie errechnete eine sehr ungleiche Verteilung der Erbschaften nach der Formel: reiche Menschen erben auch am meisten während gleichzeitig Erbschaften für die Vermögensbildung grundlegend sind. Erbschaften, die dem guten Zweck gewidmet sind, machen, auf das Gesamterbvolumen betrachtet, also nur einen sehr kleinen Teil aus.

Vererben oder vermachen?

Wer im Testament mehrere Personen und Organisationen als Empfänger:innen des Vermögens einsetzen will, muss sich nicht für nur eine erbende Person entscheiden! Es können zwar Alleinerb:innen ausgewählt werden, aber es ist auch möglich, mehrere Erb:innen (Personen oder auch Organisationen) im Testament einzusetzen. Es muss auch nicht immer das gesamte Erbe sein, das weitergegeben wird. Personen oder auch gemeinnützige und wohltätige Organisationen können mit einem Vermächtnis bedacht werden. Anders als beim Erben entstehen für Vermächtnisnehmende keine Pflichten, die Rechtsposition des Verstorbenen einzunehmen. Somit entstehen auch nicht dieselben Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die beim Antritt des Erbes zu erfüllen sind. 

Herzensprojekte fördern

Ist einmal die Entscheidung gefallen, einen Teil des Erbes – oder auch das gesamte Vermögen – für den guten Zweck zu verwenden, geht es mit der selbstbestimmten Auswahl weiter: wer soll bedacht werden? Und gibt es ein spezielles Projekt, eine Einrichtung oder eine Gruppe, die gefördert werden soll?

Wer genau mit Ihrem Erbe bedacht wird, bleibt ganz und gar Ihre Entscheidung. So hielt es auch die verwitwete Fanny H., die sich im Vorjahr dazu entschied, ihr kleines Vermögen für den guten Zweck einzusetzen. „Ich wollte genau diejenigen unterstützen, die mir im Leben so viel Halt gegeben haben“, sagt die heute 93-Jährige. Die Organisation, deren regelmäßige Treffen seit Jahrzehnten ein fixer Bestandteil für sie sind, betreibt ein Projekt, das ihr besonders wichtig ist. „Die sollen mein Erspartes bekommen, wenn ich einmal nicht mehr bin“, hat Frau Fanny deswegen beschlossen und fügte lachend an: „Schließlich können sie es brauchen! Ich kann’s ja nicht mitnehmen.“ Fanny H. die sich ihren Humor bewahrt hat, hat alles Gesetzliche schon geklärt. Unterstützung erhielt sie dabei direkt bei einer von ihr ausgewählten Juristin und der Testamentspendenbeauftragten der Organisation. Dass sie sich bei der Beratung gut aufgehoben fühlte, war ihr von Anfang an wichtig gewesen. „Ich kenne mich nicht aus, wie das alles gesetzlich geregelt werden muss, damit es gültig ist. Da war es mir wichtig, kompetent beraten zu werden. Außerdem wollte ich, dass alle Entscheidungen ganz bei mir lagen und ich nicht das Gefühl bekomme, in eine Richtung gedrängt zu werden.“ Jetzt ist Frau Fanny mit ihrer Erb-Wahl zufrieden und froh darüber, alles unter Dach und Fach zu haben. „Ich habe keine offenen Rechnungen mehr und alles ist so weit geregelt“, sagt sie. „Das ist ein gutes Gefühl.“

Erben und dann?

Wenn eine Organisation mit einem Erbe oder Vermächtnis bedacht wird, sollte es auch selbstverständlich sein, dass die Mittel wirtschaftlich und sinnvoll eingesetzt werden. Spendenbasierte Selbsthilfeorganisationen wie der Blinden- und Sehbehindertenverband widmen die Mittel streng nach ihrer Zweckwidmung, sollte eine solche vorhanden sein. So können neben verschiedensten Projekten auch wichtige Teile der Verbandsarbeit finanziert werden. Auch die Hörbücherei des BSVÖ, die barrierefreie Bücher, Hörspiele, Hörfilme, Magazine und Zeitschriften verleiht und auch selbst produziert, kann durch Testamentspenden ihre Arbeit verstärkt fortsetzen und etwa neue Hörbücher in den eigenen Produktionsstudios von professionellen Sprecher:innen aufnehmen lassen. Generell gilt: Wer sich für eine Testamentspende für den Blinden- und Sehbehindertenverband entscheidet, kann im weiteren eine genaue Zweckwidmung angeben und somit darüber bestimmen, wofür das Vermögen eingesetzt werden soll. Ob Hörbücher, Blindenführhunde, Frühförderung der Kleinsten oder auch bestimmte Landesorganisationen; die Wünsche der Vererbenden werden zu hundert Prozent ihrer Widmung zugeführt und im weiteren Sinne für die Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Menschen eingesetzt.

Diese Kontakte informieren Sie über Testamentspenden und sind bei allen Fragen für Sie da!

 

BSWNB– Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, NÖ, Burgenland

Dorothée Berghaus BA

dorothee.berghaus@blindenverband-wnb.at

+43 (0)1 981 89-118

 

BSVK – Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten

office@bv-ktn.at

0463/ 55822 – 11

 

BSVOÖ – Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich

office@blindenverband-ooe.at

0732 / 65 22 96-0

 

BSVS – Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg

sekretariat@bsvs.at

0043 (0) 662 43 16 63 -0

 

BSVSt – Blinden- und Sehbehindertenverband Steiermark

office@BSVst.at

+43 (0)316/68 22 40

BSVT – Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol

info@bsvt.at

+43 512 33 4 22 – 0

 

BSVV – Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg

spenderbetreuung@bsvv.at

+43 (0)5572 200321-41

 

BSVÖ – Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich

pr@blindenverband.at

+43 1 982 75 84-202

 

Der BSVÖ und seine Landesorganisationen sind Partner von Vergissmeinnicht - die Initiative für das gute Testament.
Mehr Informationen unter:
www.vergissmeinnicht.at

Der Durchblick

Dieser Beitrag erschien im Verbandsmagazin "Der Durchblick" 2024/02

Sie können das Magazin hier digital lesen und auch anhören! Link zur aktuellen Ausgabe: https://www.blindenverband.at/de/information/durchblick/archiv/2400/Der-Durchblick-2024

 

 

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