BSVÖ: Ich bin (k)ein Fahrrad – E-Mopeds als Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen
E-Mopeds © BSVÖ
Text: "Ich bin (k)ein Fahrrad
E-Mopeds als Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen!" Grafik eines E-Mopeds mit Lieferdienst
Wer im städtischen Bereich lebt, kommt nicht um sie herum: E-Mopeds, die vor allem von Essenslieferdiensten verwendet werden, um ihre Zustellungen rasch an die Kund:innen zu bringen. Dass die E-Mopeds mit überhöhter Geschwindigkeit kreuz und quer unterwegs sind, die StVO ignoriert und Gehwege befahren und verparkt werden, ist aber keine Seltenheit. Der BSVÖ warnt vor der Unfallgefahr, die durch rücksichtsloses Fahren ausgelöst wird und ruft zu mehr Disziplin im Verkehr auf.
Fahrrad oder Moped?
Vor allem Lieferdienste haben sie für sich entdeckt: E-Mopeds sind bequemer als die bisher in Verwendung gestandenen Fahrräder, die noch durch Körperkraft und hin und wieder mit E-Unterstützung betrieben wurden. Die schweren Liefertaschen lassen sich so besser transportieren, schneller ist es auch. Und darin liegt schon eines der Grundprobleme: E-Mopeds sind in den meisten Fällen schon aufgrund ihrer Bauweise schneller als 25 km/h. Diese dürften sie aber nicht überschreiten, wenn sie als Fahrrad gelten wollen. Als diese weisen sie sich nämlich in Form von Schildern aus, die dort angebracht sind, wo bei einem Moped das Nummernschild wäre. Darauf zu lesen: Ich bin ein Fahrrad. Soll heißen: ich darf am Radweg fahren. Was scheinbar von vielen Fahrern auch gleich mitgerechnet wird: am Gehweg zu fahren, am Gehweg und halb in Hauseingängen zu parken, Fußgängerübergänge zu kreuzen und über Bordsteine zu rumpeln, um sich einen Umweg zu ersparen, gegen Einbahnen zu düsen oder in halsbrecherischem Tempo durch Wohnstraßen zu sausen.
Technisch richtig: wenn das E-Moped nur 25km/h fahren kann und nicht mehr als 600 Watt hat, ist es dem Fahrrad gleich gestellt
Fakt ist aber auch, dass die meisten E-Mopeds deutlich schneller unterwegs sein können.
Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen
E-Mopeds sind geräuscharm, schnell und schwer. Für blinde und sehbehinderte Menschen können sie auf gleich mehrere Weisen zur Gefahr werden: rücksichtslos gelenkt besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes mit schweren Folgen, etwa, wenn sie über Gehwege gelenkt werden oder auf Radwegen viel zu schnell herannahen, ohne den Bremsweg mit zu kalkulieren. Dazu kommt, dass die Gefährte vor Essenslieferstellen wie Restaurants und kleinen Küchen geparkt werden, während die Lieferdienst-Angestellten auf die Lieferung warten. Dass die platzgreifenden Mopeds quer über den Gehweg stehen, ist dabei keine Seltenheit. Das gleiche Konzept gilt beim Ausliefern: da, wo die Ware abgegeben werden muss, bleibt auch das Gefährt wegsparend stehen: ob am Gehweg, im Hauseingang oder an die Fassade geschoben; für blinde und sehbehinderte Menschen eine unerwartete Barriere, die zu groben Stolperunfällen führen kann und eine sichere Orientierung erschwert. Dass viele Lieferdienste unter großem Zeitdruck ausliefern und ihre Angestellten unter schweren Bedingungen gezwungen sind, viele Aufträge in einer so kurzen Zeit wie möglich zu erledigen, trägt nicht zu einer rücksichtsvollen, verkehrskonformen und disziplinierten Fahrweise bei. Der BSVÖ fordert dennoch ein gesittetes Fahren und vor allem ein diszipliniertes Miteinander. Um dies durchzusetzen, ist es auch seitens der Lieferdienste notwendig, ihre Fahrer:innen zu sensibilisieren.
Schwerpunkt-Aktion in Wien
Nachdem schon viele Beschwerden eingegangen sind, fand im Oktober in Wien eine Schwerpunktaktion statt, bei der Liefer-Roller von Lieferdiensten polizeilich geprüft wurden. Fazit: fast die Hälfte waren deutlich schneller als 25 km/h unterwegs.
Wien ohne E-Mopeds
Im April 2024 sprach sich die Wiener Stadträtin Ulli Sima gegen E-Mopeds auf Radwegen aus. Bei den zuvor ergangenen Geschwindigkeitsmessungen durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) wurden überhöhte Geschwindigkeiten von mehr als 34km/h (bei rund 15 Prozent) auf dem Radhighway Lassallestraße gemessen. Gleichzeitig stellte Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien fest, dass durch das erhöhte Gewicht der Fahrzeuge (bis zu 80 kg) bei Essenliefergefährten eine hohe Unfallsgefahr bestünde. Sima forderte im April also eine rechtliche Differenzierung von Fahrzeuggattungen auf Bundesebene, so wie dies auch in Deutschland schon der Fall ist. E-Mopeds benötigen bei den Nachbarn sowohl eine Zulassung, ein Kennzeichen und haben auf Radwegen nichts verloren.
Wiener Linien lassen E-Mopeds nicht mehr einsteigen
Anfang Dezember 2024 sprachen auch die Wiener Linien ein Machtwort: E-Mopeds dürfen nicht länger in den Zügen mittransportiert werden. Das Verbot wurde dadurch begründet, dass E-Mopeds den Einstiegsbereich blockieren und Fahrgäste am Ein- und Aussteigen hindern würden.
Links und Quellen
Moment/ E-Moped Verbot: https://www.moment.at/story/ein-e-moped-verbot-ist-die-falsche-loesung/
Schwerpunktaktion ZIB/Facebook: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=938102851698601&id=100064966830771&set=a.479594767549414
Ulli Sima für Verbot auf Radwegen: https://wien.orf.at/stories/3255016/
Wiener Linien verbannen E-Mopeds/ Der Standard: https://www.derstandard.at/story/3000000247998/wiener-linien-verbannen-e-mopeds-aus-oeffis