EU: Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen!
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Nach wie vor sind Menschen mit Behinderungen in höherem Maß von Arbeitslosigkeit betroffen und bleibt der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für viele durch verschiedene Barrieren verstellt. Für die Zukunft ist es deswegen notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die den Einstieg ins Arbeitsleben und somit zu selbstbestimmter Teilhabe und finanzieller Selbstständigkeit ermöglichen. Der Europäische Rat hat hierzu einen Forderkatalog veröffentlicht.
Mehr Unterstützung gefordert
Der Rat der Europäischen Union fordert mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt
Ein besserer Zugang zu hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen kann Menschen mit Behinderungen helfen, finanzielle Unabhängigkeit und eine bessere soziale Inklusion zu erreichen. In den Anfang Dezember gebilligten Schlussfolgerungen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Beschäftigung, angemessene Vorkehrungen und Rehabilitation, fordert der Rat die EU-Länder auf, Menschen mit Behinderungen dabei zu helfen, (wieder) in den Arbeitsmarkt einzutreten.
„Die EU hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte bei der Förderung und dem Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen erzielt, wie die kürzlich angenommene Richtlinie über den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen belegt. Die heutigen Schlussfolgerungen setzen diese Dynamik fort, wobei ihr Schwerpunkt auf dem Recht von Menschen mit Behinderungen auf Zugang zu Beschäftigung als Weg zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit und sozialer Inklusion liegt.“ so Ádám Kósa, ungarischer Staatsminister für Menschen mit Behinderungen.
In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird die Bedeutung von hochwertigen Arbeitsplätzen anerkannt, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen unabhängig sind und eine angemessene Lebensqualität bewahren können. Außerdem profitieren auch die Arbeitgeber von der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, da sich diverse Arbeitsplätze positiv auf die Leistung und die Produktivität der Beschäftigten auswirken können.
Dennoch war 2021 nur etwa die Hälfte der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren mit Behinderungen erwerbstätig, während es bei Menschen ohne Behinderung fast drei Viertel waren; Frauen mit Behinderungen waren besonders betroffen. Darüber hinaus verdienen sowohl Frauen als auch Männer mit Behinderungen im Durchschnitt weniger Geld als Menschen ohne Behinderungen.
Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, indem sie
- Maßnahmen ergreifen, darunter die Festlegung von nationalen Beschäftigungszielen, um die Beschäftigungsquoten von Menschen mit Behinderungen zu verbessern;
- den Ansatz eines Diskriminierungsverbots in den entsprechenden Politikbereichen fördern, der den individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt;
- den Zugang zu Sozial- und Unterstützungsdiensten ausbauen und fördern;
- die Beschäftigung im offenen Arbeitsmarkt begünstigen, unter anderem durch die Förderung der Gleichbehandlung und die Unterstützung von flexiblen Arbeitsregelungen;
- erforderlichenfalls die nationalen Rahmen für angemessene Vorkehrungen stärken;
- Rehabilitationsdienste entwickeln und verbessern;
- die Datenerhebung und den Austausch bewährter Verfahren verbessern.
Der Rat fordert ferner die Kommission auf, einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erstellen und den Beschäftigungsstatus von Menschen mit Behinderungen zu beobachten.
Hintergrund
Das Handeln der EU im Bereich Behinderung beruht auf der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen), in der anerkannt wird, dass die Förderung des Zugangs zu hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung für die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist. In der Strategie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis 2024 ein Ziel für die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen festzulegen und die Kluft zwischen den Beschäftigungsquoten von Menschen mit und ohne Behinderungen zu verringern. Sie unterstützt die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD), zu dessen Vertragsparteien die EU und ihre Mitgliedstaaten zählen.