Empfehlungen an Regierung der Behindertenanwaltschaft
Die Behindertenanwaltschaft setzt sich mit Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger für Menschen mit Behinderungen ein, wenn diese aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden. Nun übergab die Behindertenanwaltschaft Empfehlungen für verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Verhandlungsteams der Regierungsparteien in den Bereichen Barrierefreiheit, Bedarfsfeststellung und Vergaberecht.
Damit in neuen Regierungsprogrammen auch die Forderungen von Menschn mit Behinderungen repräsentiert sind, ist es im Vorfleld notwndig, mit den Entscheidungsträger:innn in Kontakt zu treten und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Der BSVÖ trat schon vor den Nationalratswahlen direkt mit den Kanditat:innn in Kontakt und stellte zustätzlich ein übrsichtliches Paket mit Forderungen zusammen.
Die Behindrtenanwaltschaft hat nun eine umfangreich Empfehlungsliste abgegeben.
Hierzu heißt es:
Einleitend hat die Behindertenanwältin auf bestehende Dokumente zur Umsetzung der völkerrechtlich verpflichtenden Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hingewiesen. Die Verhandler:innen sollen jedenfalls die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen aus 2023 sowie die Vorgaben und Ziele des Nationalen Aktionsplans 2022-2030 berücksichtigen.
Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Österreich hat sich 2008 zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Trotzdem gibt es 16 Jahre danach noch Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Die Themen Inklusive Bildung und De-Instutionalisierung müssen nun unbedingt angegangen werden.“
Drei weitere Themenbereiche und konkrete Empfehlungen hat die Behindertenanwältin den Verhandlungsteams aufgrund der Erfahrungen aus ihrer Beratungstätigkeit zusätzlich mitgegeben. Zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich soll die zukünftige Bundesregierung in den Bereichen „Barrierefreiheit“, „Bürokratieabbau bei Bedarfsfeststellungen“ und „soziale Gerechtigkeit bei Vergaben“ jedenfalls tätig werden.
Der Themenblock „Barrierefreiheit“ umfasst vier Bereiche: Barrierefreiheit als Prüfkriterium und Novellierung in der Gewerbeordnung, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch im Antidiskriminierungsrecht, verpflichtende Inhalte zur Barrierefreiheit in Lehr- und Ausbildungsplänen wie Architektur oder Medizin sowie die Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst für begünstigt behinderte Personen.
Der Themenblock Bürokratieabbau fokussiert im Bereich Begutachtungen auf die Forderung nach einer multidisziplinären Einschätzung der Bedarfe nach einem menschenrechtlichen Modell von Behinderung. „Menschen mit Behinderungen haben geradezu einen Spießroutenlauf zwischen den einzelnen Stellen zu absolvieren und jede hat ein wenig andere Kriterien. Eine große Herausforderung stellt die oft lange Verfahrensdauer und eine rein medizinische Sichtweise auf ihre Lebensrealitäten dar. Bei Kindern kommt dazu, dass sie und ihre Familien diese Prozedur jedes Jahr über sich ergehen lassen müssen. Das kann Österreich besser.“
Der dritte Themenblock betrifft den zukunftsträchtigen Bereich des Vergaberechts. Sozialpolitische Belange sind momentan Kann-Bestimmungen im Vergabeverfahren: „Die Republik Österreich vergibt jedes Jahr Aufträge, wo bis dato Inklusionsparameter kaum eine Rolle spielen. Hier verschenkt der Staat die Möglichkeit, einen enorm wirkmächtigen Hebel einzusetzen, der das Ziel der Inklusion weiter voranbringt. Nachhaltigkeit bezieht sich eben auch auf soziale Parameter und nicht nur auf ökologische.“
Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Ich erwarte, dass die Verhandlungsteams die Belange von Menschen mit Behinderungen umfassend in die Verhandlungen einfließen lassen und Österreich so zu einem inklusiveren Staat machen.
Die Empfehlungen im Detail können Sie unter: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/startseite nachlesen und downloaden.
Quelle: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/startseite