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Selbstbestimmtes Leben durch Persönliche Assistenz

  • persönliche Assistenz © BSVÖ

Persönliche Assistenz spielt im Leben vieler Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle. Persönliche Assistent:innen helfen und unterstützen bedarfsgerecht und sind somit Grundpfeiler im Alltag. Nicht immer aber haben Menschen mit Bedarf auch Anspruch auf Persönliche Assistenz. In Österreich hängt dies sowohl von der Art der Behinderung als auch vom Wohnsitz ab. Der BSVÖ appelliert an eine österreichweit faire und niederschwellige Möglichkeit, Persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen. Die Pressekonferenz des Österreichischen Behindertenrates vom 29.11. beleuchtete die Problematik mit Wienbezug im Detail.

Privat und am Arbeitsplatz

Persönliche Assistenz (PA) am Arbeitsplatz wird in den meisten Fällen problemlos gewährt. Menschen mit Behinderungen müssen die Dienste Persönlicher Assistent:innen für Freizeitzwecke aber oft selbst finanzieren, selbst wenn sie hier als Voraussetzung für inklusive und umfangreiche Teilhabe garantiert. Generell ist nicht sicher, ob PA außerhalb des Arbeitsplatzes finanziert wird, was viele Menschen mit Behinderungen in eine nachteilige Position bringt.

Verschiedene Zuständigkeiten

Entsprechend der geltenden Rechtslage liegen im Bereich der Persönlichen Assistenz unterschiedliche Zuständigkeiten vor:

  • Der Bund ist auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 lit. d Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, zuständig für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.
  • Im Bereich der Schule folgt die Zuständigkeit den geteilten Kompetenzen gemäß Art. 14 und 14a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 194/1999, sodass der Bund für die Bundesschulen zuständig ist (Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen), für die Pflichtschulen die Länder bzw. die (Schul-)Gemeinden (Schulassistenz).
  • In allen anderen Bereichen sind die Länder zuständig.

Harmonisierung in Sicht?

Damit PA ausgebaut und harmonisiert wird, ist im Regierungsprogramm 2020-2024 die „Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen, unabhängig von der Art der Behinderung“ vorgesehen.

Dazu heißt es:

Langfristiges Ziel der Förderungen ist die Etablierung harmonisierter Standards zur Persönlichen Assistenz. Hierfür soll es durch die Umsetzung von Pilotprojekten zu einer weitestgehenden Angleichung der Voraussetzungen/Rahmenbedingungen für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und der Persönlichen Assistenz in den sonstigen Lebensbereichen kommen.

Da in den Bundesländern Persönliche Assistenz in bereits unterschiedlichem Ausmaß ausgebaut und verfügbar ist, gilt es die jeweiligen landesspezifischen Unterschiede zu berücksichtigen, wobei die gemäß § 6 Pkt. 3 festgelegten Ziele der harmonisierten Vorgangsweisen im jeweiligen Bundesland innerhalb der landesspezifischen Prozesse umzusetzen sind.

(Quelle: Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz)

Wien nicht mit dabei

Wie in der Pressekonferenz des Österreichischen Behindertenrats erläutert wird, wurde die entsprechende Förderrichtlinie zur Harmonisierung der PA in Freizeit und Beruf schon im März 2023 in Kraft gesetzt. Alle Bundesländer sollen die Förderung in Anspruch nehmen und die PA damit bundesweit und für alle Lebensbereiche harmonisieren.

Hierzu hält der Österreichische Behindertenrat fest:

Die Förderrichtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention und damit der Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens. Die wichtigsten Eckpfeiler dieser Richtlinie sind die Ausweitung des Kreises anspruchsberechtigter Personen unabhängig von der Art der Behinderung, die Etablierung von One-Stop-Shops zur vereinfachten Abrechnung und das Vorsehen von Angestelltenverhältnissen. Dafür bezahlt der Bund den Bundesländern 50 % der Kosten und stellt in Summe 120 Mio. Euro bereit, von denen 52 Mio. Wien zustehen.

(Quelle: Presseaussendung)

Der Behindertenrat kritisiert, dass Wien den Beitritt im November 2024 ablehnte.

„Doch trotz der Aussicht auf 52 Millionen Euro an Fördermitteln des Bundes und der Möglichkeit, Persönliche Assistenz endlich auf bislang ausgeschlossene Gruppen auszuweiten und endlich prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu beseitigen, wurde der Beitritt seitens Wien im November 2024 abgelehnt. Somit wird Persönliche Assistenz großen Gruppen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen weiterhin vorenthalten und prekäre Beschäftigungsverhältnisse geduldet“,

heißt es von Seiten des Behindertenrates, der darauf appelliert, dass die Stadt Wien der Bundesrichtlinie beitreten solle.

(Quelle: Presseaussendung)

Gleicher Anspruch und beste Voraussetzungen

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich sieht in Persönlicher Assistenz eine wichtige und notwendige Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen, die ein möglichst selbstbestimmtes Leben fördert. Dies soll für alle Menschen, die Anspruch haben und in allen Bereichen, für die Bedarf besteht, unabhängig vom Wohnort möglich sein.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass durch die PA auch Basisversorgung geleistet wird und dass sie folgende Bereiche mit umfasst:

  • Haushalt (z.B. Wäscheversorgung, Reinigung, Einkauf),
  • Mobilität,
  • Freizeit und kulturelle Aktivitäten,
  • Kommunikation,
  • Termine und Erledigungen außer Haus (z.B. Amtswege).

PA fördert inklusive Teilhabe, sichere Mobilität und persönliche Entfaltung und Weiterentwicklung und soll österreichweit allen Menschen, die Bedarf anmelden, zur Verfügung stehen.

Weiterführende Links:

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:703a17ea-c45b-4522-8d9f-d4735af13c00/%C3%84nderung%20Richtlinie%20Pers%C3%B6nliche%20Assistenz.pdf

Österreichischer Behindertenrat: https://www.behindertenrat.at/

 

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