Formular für Anfragen

Newsletter Anmeldung

Verhandlungen um das Europäische Barrierefreiheitsgesetz beginnen

Nach Einigung im Rat können Verhandlungen zwischen den drei EU-Institutionen nun offiziell beginnen

Nachdem sich letzte Woche nun auch der Rat auf eine Position zum Europäischen Barrierefreiheitsgesetz, das eine Reihe an Gütern und Dienstleistungen innerhalb der EU für alle Menschen zugänglich machen soll, geeinigt hat, können die offiziellen Verhandlungen um das Gesetz zwischen den drei EU Institutionen Rat, Kommission und Parlament beginnen. 

Auch wenn dies vorerst gute Nachrichten sind, muss doch deutlich gesagt werden dass der Text auf den sich der Rat geeinigt hat, gravierende Mängel aufweist. So wären von dem Gesetz etwa das öffentliche Beschaffungswesen oder die EU Strukturfonds ausgenommen – Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen müsste also nicht gewährleistet werden wenn Staaten oder die EU Geld ausgeben. Dem widerspricht nicht nur die europäische Behindertenbewegung sondern auch das EU Parlament sowie die Industrie, die auch in diesem Bereich einheitliche Regelungen angestrebt hat. Weiterhin ausgenommen sollen auch Kleinstunternehmen sowie des bauliche Umfeld sein, eine besonders problematische Ausnahme.

Wir dürfen aber nicht vergessen dass es sich hier nur um die Position einer Institution handelt und dass man sich im finalen Gesetzestext auf deutlich bessere Regelungen einigen kann. So hat sich beispielsweise das Europäische Parlament für die Barrierefreiheit des baulichen Umfeldes ausgesprochen und es bleibt die Hoffnung, dass sich diese und ähnliche Positionen innerhalb der Verhandlungen durchsetzen werden. Innerhalb des nächsten Jahres wird der fertige Text erwartet und bis dahin werden wir uns gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion erneut dafür einsetzen, dass unsere Interessen soweit wie möglich Beachtung finden. 

zurück