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BSVÖ Durchblick: Online-Supermärkte…barrierefrei einkaufen?

  • Der Durchblick - Einblicke © BSVÖ

Ganz ehrlich: bekommen Sie beim Gedanken an ausgedehnte Einkaufsbummel Herzklopfen aus Vorfreude, oder eher Bauchweh? Während manche den Samstagen entgegenfiebern, um sich am Ende der Woche ausgiebig mit Notwendigem und dem einen oder anderen Goodie einzudecken, versuchen andere, das Einkaufserlebnis so rasch und effizient wie möglich zu erledigen. Für alle, die von daheim aus ihre Einkäufe tätigen, bieten Online-Shops die perfekte Alternative. Zumindest theoretisch. Denn praktisch stehen dem digitalen Shopping-Vergnügen leider oft Barrieren im Weg.

Sie können den gesamten Text auch anhören! Als Audiodatei steht er am Ende des Artikels zum Streamen bereit!

Für blinde und sehbehinderte Personen ist das physische Einkaufen in einem Lebensmittelgeschäft häufig nur in Verbindung mit viel Mühe oder mithilfe von Persönlicher Assistenz möglich.

Die Option, Lebensmittel auch über einen Online-Shop zu erwerben, stellt daher rein theoretisch eine gute Alternative dar. In der Praxis sind jedoch leider nach wie vor nicht alle Webseiten oder Apps von Lebensmittelgeschäften auch barrierefrei.

Manche sind zwar nutzbar, jedoch in der Anordnung so mühsam gestaltet, dass sie das Einkaufsvergnügen zu einem langwierigen Prozess machen. Das wollen sich vermutlich die wenigsten regelmäßig zumuten.

Das Online-Kaufverhalten hat sich in den letzten Jahren schon aufgrund der neuen Möglichkeiten und der wachsenden Digitalisierung verändert.

Die erste Erhebung der Statistik Austria berichtete noch von gerade einmal 8% der befragten Personen, die 2002 das Internet zum Einkaufen nutzen. Schon drei Jahre später hatte sich der Anteil mehr als verdoppelt. Auch danach gingen die Zahlen nach oben: 2010 waren es schon 32%, 2020 schließlich 56% der befragten Österreicher:innen, die in den letzten drei Monaten online eingekauft hatten. (Studie: IKT-Einsatz in Haushalten 2020).

Nicht nur die Zahlen wuchsen, auch das Feld der Nutzer:innen dehnte sich aus. Keineswegs kaufen lediglich junge Menschen online, auch im Segment der 65- bis 74-Jährigen wird online geshoppt. Eigentlich sollte digitale Barrierefreiheit in einem derart stark wachsenden Bereich Grundvoraussetzung sein, damit alle Nutzer:innen an Waren, Services und Dienstleistungen kommen. Die Erfahrungen blinder und sehbehinderter Menschen zeigen aber, dass es um die Barrierefreiheit vieler Online-Shops nach wie vor schlecht steht. Woran das liegt und worauf für den barrierefreien Shop geachtet werden muss, haben wir für Sie zusammengefasst.

Struktur, Struktur und nochmals Struktur!

Aufgrund der Fülle an Informationen auf der Webseite eines Lebensmittelgeschäftes ist eine übersichtliche Struktur das Um und Auf! Um die Inhaltsgliederung jedoch nicht nur optisch, sondern auch mit Screenreader wahrnehmbar zu machen, sind Überschriften-Tags entscheidend.

Grundlegend notwendig ist es auch, dass Links, Schalter und Kontrollkästchen mit Maus sowie Tastatur bedient werden können, da nicht alle Personen eine Computer-Maus nutzen.

Außerdem ist es notwendig, dass Eingabefelder auch als solche erkennbar sind, beispielsweise bei der Suche nach Produkten oder bei der Eingabe der Lieferadresse. Schließlich möchte man seine Bestellung auch tatsächlich erhalten.

Diese Inhalte und viele andere Richtlinien sind in einem technischen Standard, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), festgehalten. In vier Prinzipien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit) gegliedert werden die Forderungen der WCAG zur Gestaltung barrierefreier Webseiten und mobiler Anwendungen angegeben.

Die Möglichkeit, Lebensmittel über einen Online-Shop zu erwerben, stellt eine selbstbestimmte Alternative zum klassischen Einkauf in einem Geschäft dar.
Die Lebensmittelgeschäfte in Österreich haben bei der Gestaltung ihrer Webseiten und Apps jedoch noch Aufholbedarf, damit diese auch für blinde und sehbehinderte Personen gut nutzbar sind!

Bei Problemen beim Bedienen von Webseiten oder mobilen Anwendungen von Lebensmittelgeschäften ist es wichtig, direkt mit dem Kundenservice der Unternehmen in Kontakt zu treten und diese auf die Missstände aufmerksam zu machen.

WCAG Richtlinien...

Richtlinie 1.1.
Textalternativen: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere von Benutzer:innen benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

Erfolgskriterium 1.3.1: Info und Beziehungen: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung.

Richtlinie 1.4
Unterscheidbar: Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalte zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Richtlinie 2.1
Per Tastatur zugänglich: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.4
Navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

 

Dieser Text erschien im Verbandsmagazin "Der Durchblick" im ersten Halbjahr 2024 unter dem Titel: "Kompetenzstelle für Barrierefreiheit: Online-Supermärkte…barrierefrei einkaufen?" Verfasserinnen: DI Eva Etzenberger & Dr. Susanne Buchner-Sabathy

 

Mehr lesen!

Sie möchten noch mehr schmökern? Unter diesem Link gelangen Sie zur Gesamtausgabe des Verbandmagazins "Der Durchblick" des 1. Halbjahres 2024: https://www.blindenverband.at/de/information/durchblick/archiv/2221/Der-Durchblick-2024

Es steht Ihnen der Download als PDF, als Rohtext und auch als Audiofile (MP3) zur Verfügung!

Wenn Sie das Verbandsmagazin abonnieren möchten, so schreiben Sie bitte an: pr@blindenverband.at und lassen Sie uns wissen, in welcher Form (Schwarzdruck, Braille, DAISY) Sie es gerne nach Hause geschickt bekommen würden!

Viel Spaß beim Lesen!

 

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