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BSVÖ im Fokus Disability Pride Month III: Schubladen voller Vorurteile

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Hilfsbedürftig, unselbstständig und bemitleidenswert? Menschen mit Behinderungen sind mit einer breiten Palette an harschen Vorurteilen konfrontiert, die Chancengleichheit verhindern und Diskriminierungen Tür und Tor öffnen. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeuten diese Vorteile außerdem nicht selten die Einschränkungen der gesellschaftlichen, kulturellen und jobbezogenen Teilhabe. Warum es längst an der Zeit ist, Vorurteile mit Fakten zu konfrontieren, lesen Sie im BSVÖ-Fokus!

Mindestschulbildung reicht

Jedem Menschen soll ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung gegeben sein. Blinde und sehbehinderte Menschen werden aber in vielen Fällen exkludiert, wenn etwa bedarfsorientierter Unterricht ebenso wie geschultes pädagogisches Personal, barrierefreie Lehrmaterialen und barrierefreie Zugänge zu Bildungseinrichtungen nicht ausreichend vorhanden sind, um den Bildungsweg bis zum Hochschulabschluss und darüber hinaus anzutreten. Dass sich blinde und sehbehinderte Menschen mit einer Grundbildung zufrieden geben sollten, weil Spezialausbildungen ohnehin nur ins Leere liefen, da tatsächliche Arbeitsmöglichkeiten fehlen, ist ein gefährliches Vorurteil, das Lebenswege verbaut und Zukunft aufs Spiel setzt.

Kein passender Arbeitsplatz

Blinde und sehbehinderte Menschen sind in höherem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Das liegt einerseits an verbauten Bildungschancen und andererseits an den Vorurteilen vieler Unternehmen den Arbeitnehmer:innen gegenüber. Blinde und sehbehinderte Menschen, so wird gefürchtet, könnten Aufgaben – wenn überhaupt, dann nur langsamer und weniger präzise ausführen, als Kolleg:innen ohne Behinderungen und würden dem Unternehmen nur teure Spezialausstattung, Sonderschulungen und somit Zeit und Geld kosten. Außerdem fürchten viele, dass Menschen mit Behinderungen nicht kündbar wären. Dass Unternehmen aber von Menschen mit Behinderungen im Betrieb auf vielen Ebenen profitieren können (von notwendiger Diversität bis hin zu Fördermöglichkeiten), ist vielen nicht bewusst. Ein Umdenken und vor allem mehr Aufklärung ist hier notwendig.

Kultur ist ohnehin nichts für blinde und sehbehinderte Menschen

Nur weil einer der menschlichen Sinne eingeschränkt funkioniert, bedeutet dies nicht, dass auf Teilhabe verzichtet werden muss. Auch blinde und sehbehinderte Menschen genießen – wie alle anderen auch – je nach persönlicher Präferenz den Besuch von Theater, Kino, Museen, von Veranstaltungen und Events. Bedarfsorientierte Maßnahmen können es allen möglich machen, an kulturellen Prozessen teilzunehmen, mitzuwirken und selbst zu gestalten. Inwiefern diese Maßnahmen gestaltet sein sollen, muss immer in Abstimmung mit den Betroffenen geplant werden, um schlussendlich erfolgreich zu sein.

Behindert = hilfsbedürftig

Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen in den meisten Fällen nur dann Unterstützung, wenn die Gegebenheiten die freie Selbstständigkeit nicht ermöglichen. Niemand will auf fremde Hilfe angewiesen sein, weder beim Einkaufen, noch beim Wegefinden und schon gar nicht beim Wählen. Wenig behindert tatsächlich so sehr wie Vorurteile und die Ignoranz gegenüber bestehender Barrieren und Denkweisen, die Selbstbestimmung und gelebte Inklusion verhindern.

Weiterführende Links


BSVÖ Broschüren Sammlung (Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe): https://www.blindenverband.at/de/information/broschueren

PARVIS-BSVÖ Video Recht auf Teilhabe: https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/1493/PARVIS--BSVOe-Das-Recht-auf-oeffentliche-und-politische-Teilhabe

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