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BSVÖ: Woche der Taubblindheit

  • Taubblind © BSVÖ

Die Aufklärungswoche von 24. - 30. Juni 2024 stellt eine besondere Behinderung in den Fokus und sorgt dafür, dass mehr Menschen mit den Auswirkungen von Taubblindheit auf das Leben Betroffener hat. Verschiedene Selbsthilfeorganisationen nutzen die Woche weltweit dafür, Taubblindheit im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und mehr Inklusion zu fordern.

Woche der Aufmerksamkeit  

Deafblind, eine der größten europäischen Hilfsorganisationen, hält zur Awareness-Woche fest:

„Taubblindheit ist eine kombinierte Seh- und Hörbehinderung, von der in Großbritannien über 450.000 Menschen betroffen sind. Sie bedeutet nicht immer, dass man nicht sehen oder hören kann, obwohl dies bei manchen Menschen der Fall ist. Taubblindheit wirkt sich auf jeden anders aus, manche Menschen müssen kleine Änderungen in ihrem Alltag vornehmen und manche Menschen sind auf andere angewiesen, um zu kommunizieren und sich fortzubewegen.“

Seit 2010 ist Taubblindheit eine in Österreich anerkannte Behinderungsform. Die doppelte Sinnesbeeinträchtigung kann zu verschiedenen Zeitpunkten im Leben auftreten und wird durch ganz unterschiedliche Umstände ausgelöst. So kann die Hörsehbehinderung erworben oder auch angeboren sein. Das Usher-Syndrom stellt eine der häufigsten Ursachen dar, wenn es um erworbene Taubblindheit geht.

In Österreich hilft u.a. das Österreichische Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB) Betroffenen weiter. Auch sie verweisen auf Vielseitigkeit von Ursachen und Auswirkungen der Sinnesschädigung:

„Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art, die sich nicht nur allein aus der Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Taubblindheit ist eine Behinderung, die sowohl von einer Schädigung des Sehens als auch des Hörens ausgeht. Da beide Sinne geschädigt sind, können die Ausfälle des einen Sinnes nicht oder nur mangelhaft durch den jeweils anderen Sinn ersetzt werden. Sowohl die Art der Seh- und Hörschädigung als auch der Grad können sehr unterschiedlich sein. Der Zeitpunkt des Eintritts der Sinnesschädigungen hat einen großen Einfluss auf die Wirkung der Schädigung. Ein von Geburt an taubblindes Kind benötigt andere Hilfen als ein Kind, das nach dem Spracherwerb taubblind geworden ist.“

Um taubblinde Menschen bedarfsorientiert fördern zu können, ist ein grundlegendes Verständnis über die Hörsehbehinderung Voraussetzung. Nur so können die richtigen Maßnahmen zur nachhaltigen Unterstützung gesetzt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Mittel zur Verfügung stehen, um Inklusion flächendeckend umzusetzen.

Vermittlung, Aufklärung und Hilfe

Der BSVÖ und seine Landesorganisationen sind Erstanlaufstelle für blinde und sehbehinderte Menschen. Wir informieren, beraten und vermitteln weiter an spezialisierte Fachstellen. In Österreich finden sich unterschiedliche Einrichtungen, die spezifische Unterstützung für taubblinde Menschen anbieten. Oft sind diese auch in andere Selbsthilfeorganisationen integriert, wie etwa es etwa bei der Taubblindenberatung in der Beratungsstelle für Gehörlose in Triol der Fall ist. https://beratungsstelle.gehoerlos-tirol.at/BS-Taubblindenberatung.html

Wenden Sie sich gerne an den BSVÖ und seine sieben Landesorganisationen oder auch an den Österreichischen Gehörlosenbund (ÖGLB), um über spezialisierte Anlaufstellen in Ihrer Nähe informiert zu werden. Das Österreichische Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB) (https://oehtb.at/taubblind), die Beratungsstelle für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen (http://www.sinnesbehindert.at/) oder auch das Forum für Usher-Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit (USHTB) (https://usher-taubblind.at/) sind für Sie da.

Weiterführende Links

https://oehtb.at/taubblind

https://deafblind-org-uk.translate.goog/deafblind-awareness-week-2024/?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc  

https://usher-taubblind.at/

https://beratungsstelle.gehoerlos-tirol.at/BS-Taubblindenberatung.html

https://www.oeglb.at/

http://www.sinnesbehindert.at/

 

 

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