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BSVÖ im Fokus Teilhabe II: Beruflich und gesellschaftlich mit dabei?

  • Fokus Teilhabe © BSVÖ

Im Fokusthema des Monats dreht sich alles um Teilhabe. Teilhaben – das bedeutet mehr, als nur dabeisein zu dürfen. Es bedeutet, aktiv mitbestimmen und verändern zu können und das sowohl im Arbeitsumfeld als auch in der Freizeit. Warum Teilhabe aber nicht in allen Bereichen gleichermaßen unterstützt, gefördert und ermöglicht wird, betrachten wir diese Woche genauer.

Zwei Paar Schuhe?

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterscheidet in den Bereich der Beruflichen Teilhabe und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Bereiche sind, auch wenn das vermutet werden könnte, nicht gleichgestellt. Der Vorzug wird der beruflichen Teilhabe gegeben.

Arbeitskraft zentral

Berufliche Teilhabe sei „ein– wenn nicht sogar das zentrale –  Element für eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für eine inklusive Gesellschaft“, heißt es auf der Webseite des Sozialministeriums. Darum sei grundsätzlich sichergestellt, dass „Menschen mit Behinderungen im Sinne des Disability Mainstreaming den Zugang zu allen Maßnahmen der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik und auch auf entsprechende Unterstützung“ hätten. Die wichtige gesetzliche Grundlage bilden das Behinderteneinstellungsgesetz gemeinsam mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Um Teilhabe und einen möglichst chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu sichern, wird neben Beschäftigungspflicht, besonderem Kündigungsschutz, dem Modell begünstigter Behinderter und Ausgleichtaxe unterschiedliche Unterstützungsangebote seitens des Sozialministeriumsservices geboten. Von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz über Individualförderungen und Jugendcoaching wird in puncto berufliche Teilhabe viel unternommen, um Teilhabe zu ermöglichen.

Unsicherer Absprung?

Trotz des theoretisch breiten Förderinstrumentariums, ist die Arbeitslosenrate bei Menschen mit Behinderungen weiterhin hoch. Blinde und sehbehinderte Menschen sind öfters von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit betroffen und sind auch am Bildungssektor mit klaren Nachteilen konfrontiert. Dazu kommt, dass viele Unternehmen und Betriebe nach wie vor davor zurückschrecken, Menschen mit Behinderungen in ihre Arbeitsstrukturen zu integrieren und lieber auf die Zahlung der Ausgleichstaxe (320-477 Euro pro Monat und offener Pflichtstelle im Jahr 2024) zurückgreifen. Systeminhärente Diskriminierungen, deren Strukturen kompliziert und lange gewachsen sind, erschweren den chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zusätzlich.

Gesellschaftliche Teilhabe ist mehr als Luxus

Das Sozialministerium erkannt an, dass „neben der beruflichen Teilhabe (Gleichstellung) von Menschen mit Behinderungen […] eine umfassende barrierefreie Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen ein wichtiges Ziel“ sei. Die hierfür gestellten Maßnahmen umfassen den Behindertenpass ebenso wie Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen und Hilfsmittelförderungen. Dass gesellschaftliche Teilhabe nicht außenvor gelassen werden darf, ist zwar ganz grundsätzlich selbstverständlich. Dennoch zeigen sich in der praktischen Umsetzung Barrieren, Beschränkungen und Lücken, die eine vollumfängliche gesellschaftliche Teilhabe nicht nur erschweren, sondern teilweise unmöglich machen. Eine nicht harmonisierte bundesweiter Förderlage zählt hierzu ebenso wie die Gegenwart von baulichen und digitalen Barrieren und Beschränkungen, die einen gleichberechtigten Zugang unmöglich machen. Gegen die daraus resultierenden Diskriminierungen setzt sich der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich mit seinen sieben spendenbasierten Landesorganisationen österreichweit ein.

Durchblicken und weiterkommen

Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen oder wünschen sich Sozialberatung? Hier finden Sie Ihre Landesorganisation auf einen Klick: www.bsav-austria.at. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!  

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