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BSVÖ EU-Wahl: Wir haben gewählt. Was kommt jetzt?

  • Fokus EU Wahl © BSVÖ

Am 9.6. fand die Europawahl in Österreich bei der die Bürger:innen die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) wählten, statt. Wenn alle Stimmen ausgezählt sind und die Wahlergebnisse feststehen, können die neuen Abgeordneten ins Parlament einziehen. Und wie geht es dann weiter?

2024 wurden erstmals 20 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, um dort die Interessen der Österreicher:innen zu vertreten. Im Vorfeld hat der BSVÖ mit allen Wahlkandidat:innen Kontakt aufgenommen, um die Forderungen blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu kommunizieren. Dazu wurde auch ein eigens erstelltes Forderpapier als Grundlage übergeben und versichert, dass der BSVÖ mit als Ansprechpartner verfügbar und willig ist die vorhandene Expertise einzubringen.

Wie der Ablauf nach der Wahl geschieht, hat das Europaparlament anschaulich zusammengefasst:

Was geschieht in den Wochen nach der Wahl?

In den Wochen nach der Wahl werden die neugewählten Europaabgeordneten Fraktionen bilden, die auf gemeinsamen politischen Überzeugungen basieren. Jede Fraktion im Parlament muss mindestens 23 Abgeordnete aus sieben EU-Mitgliedstaaten umfassen. Die europäischen politischen Parteien, die an der Wahl teilnehmen, können sich dafür entscheiden, eine eigene Fraktion im Parlament zu bilden oder eine gemeinsame Fraktion mit Vertretern anderer Parteien zu bilden. Vor der ersten neuen Plenarsitzung, die am 16. Juli beginnt, werden die Fraktionen Sitzungen abhalten, um über ihre Zusammensetzung zu entscheiden.

Konstituierung des neuen Parlaments

Auf der ersten Plenartagung werden die Abgeordneten ihren neuen Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Quästoren wählen. Außerdem wird die Anzahl der Abgeordneten festgelegt, die in den einzelnen Ausschüssen des Parlaments vertreten sein werden.

Nach der konstituierenden Plenarsitzung werden die Ausschüsse ihre ersten Sitzungen abhalten, um ihre jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.

Wann nimmt das Europäische Parlament seine Arbeit wieder auf?

Die neue Legislaturperiode beginnt offiziell am 16. Juli, dem ersten Tag der ersten Plenarsitzung des neuen Parlaments.

Zu den Hauptaufgaben des Parlaments gehören die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die Entscheidung über den EU-Haushalt und die Rechenschaftspflicht gegenüber anderen EU-Institutionen.

Das neue Parlament wird darüber entscheiden müssen, was mit den Dossiers geschehen soll, die vor der Wahl noch nicht abgeschlossen waren. Zu diesen Dossiers gehören etwa die Bekämpfung der Korruption, die Haftung für künstliche Intelligenz, die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Tiertransporte und das Wohlergehen von Katzen und Hunden.

Sobald die Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat, wird sie neue Gesetzgebungsdossiers vorschlagen.

Die Zusammensetzung der Europäischen Kommission

Im Laufe des Jahres werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über den neuen Präsidenten der Europäischen Kommission abstimmen, der von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen wird. Das Parlament wählt den Kommissionspräsidenten mit absoluter Mehrheit in geheimer Abstimmung.

Erhält der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, müssen die Staats- und Regierungschefs der EU innerhalb eines Monats einen neuen Kandidaten vorschlagen, über den das Parlament dann abstimmt.

Der neuernannte Kommissionspräsident und die EU-Mitgliedstaaten werden anschließend Kandidaten für neue Kommissare vorschlagen. Das Parlament wird Anhörungen der designierten Kommissare veranstalten, damit die Abgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse die Eignung der Kandidaten für die vorgeschlagenen Ressorts beurteilen können.

Der Prozess im Parlament wird mit einer Abstimmung im Plenum enden, die für den Herbst erwartet wird und bei der die Abgeordneten entscheiden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Kommission als Ganzes billigen.

Der Europäische Rat

Der neue Präsident des Europäischen Rates wird von dessen Mitgliedern, den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitglieder, mit qualifizierter Mehrheit gewählt und sollte sein Amt am 1. Dezember antreten.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20240524STO21648/was-geschieht-nach-der-europawahl

 Forderpapier des BSVÖ

Die neuen Abgeordneten tragen die Verantwortung, sich für Österreichische Bürger:innen einzusetzen und deren Interessen und Forderungen zu vertreten. Der BSVÖ erwartet, dass Entscheidungen mit Hinblick auf eine inklusive und diverse Gesellschaft getroffen werden und an Gesetzen gearbeitet wird, die Chancengleichheit und Teilhabe fördern. Das Forderpapier des BSVÖ finden Sie zum Download im Anschluss!

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