BSVÖ am Tag der Sehbehinderung am 6.6.2024 Teil des Ganzen sein – Mitgestalten, Mitbestimmen
Tag der Sehbehinderung © BSVÖ
"BSVÖ am Tag der Sehbehinderung am 6.6.2024 -
Teil des Ganzen sein – Mitgestalten, Mitbestimmen"
Logo BSVÖ, Grafik einer symbolisierten Menschenmenge
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil einer gleichberechtigten Gemeinschaft. Als vollwertiges Mitglied haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen, können barrierefrei Bildung wahrnehmen und chancengleich auf den ersten Arbeitsmarkt treten. Sichere Mobilität ist für Sie ebenso selbstverständlich wie die Teilhabe an kulturellen, politischen und sozialen Prozessen. Klingt nach Alltag? Nicht für Menschen mit Sehbehinderungen.
Chancengleichheit gesucht
Der 6.6., ist Tag der Sehbehinderung und wird als Aktionstag dafür genutzt, den Fokus auf die Forderungen aber auch die Missstände im Leben von blinden und sehbehinderten Menschen zu richten. Davon gibt es nach wie vor viele. Benachteiligung im Bildungssektor und am Arbeitsplatz, Einschränkungen in der Zugänglichkeit zu Informationen, gefährdete Mobilität – all das sind Themen, die für blinde und sehbehinderte Menschen den Alltag mitbestimmen. Ein aktives Partizipieren und Teilhaben wird oft aufgrund fehlender barrierefreier Strukturen unmöglich gemacht. Die daraus entstehenden Ungerechtigkeiten führen zu sozialer Benachteiligung und bringen Folgeprobleme wie Armutsgefährdung und ein erhöhtes Krankheitsrisiko mit sich.
Theoretischer Schutz
In der Theorie ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Gegen Diskriminierungen im täglichen Leben etwa ist das Behindertengleichstellungsrecht Werkzeug, das rechtliches Vorgehen ermöglicht. Es soll Menschen mit Behinderungen sowie nahestehende Personen vor Diskriminierung schützen. Die Behinderung muss hierfür amtlich nicht bestätigt sein. Sobald ein Mensch aufgrund seiner Behinderung gegenüber anderen Menschen benachteiligt wird, liegt eine Diskriminierung vor und kann beim Sozialministeriumsservice ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Einrichtungen wie die Behindertenanwaltschaft können hier unterstützend und beratend tätig werden.
Dialog und Expertise
Obwohl es eine Handhabe gegen Diskriminierungen gibt, bedeutet das nicht, dass sich diejenigen, die andere diskriminieren, dessen auch immer bewusst sind. Unwissen führt in vielen Fällen zu Barrieren, die mühsam wieder abgebaut werden müssen. Aufklärung und Sensibilisierungsarbeit aber auch das aktive Einfordern von Rechten ist deswegen leider nach wie vor nötig, um Klarheit zu schaffen. Der BSVÖ und seine sieben spendenbasierten Landesorganisationen sind wichtige Informationsträger, die im Dialog mit Entscheidungsträger:innen Missstände aufzeigen und die Forderungen blinder und sehbehinderte Menschen kommunizieren und verteidigen. Der BSVÖ pocht außerdem darauf, den Dialog mit Expert:innen und Betroffenen zu suchen und hier qualifizierte Informationen einzuholen. Ganz im Sinne von „Nichts über uns, ohne uns“ als zentrales Prinzip der UN-Behindertenrechtskonvention können auf diese Weise Barrieren nicht nur vermieden, sondern Inklusion und Teilhabe als selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschaft verankert werden. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, sich einzubringen, gesellschaftliche Prozesse mitzubestimmen und aktiv mitzugestalten.
Gemeinsam stärker sein
Der BSVÖ ist die größte österreichische Blinden- und Sehbehindertenorganisation und ist gemeinsam mit seinen sieben Landesorganisationen im ganzen Land für blinde und sehbehinderte Menschen da. Nach dem Motto „Gemeinsam mehr sehen“ wird hier auf die Kraft der Gemeinschaft gesetzt: Von der engmaschigen Unterstützung und Betreuung von Mitgliedern über umfangreiche Serviceangebote des Verbandes bis hin zur aktiven politischen und sozialen Teilhabe des Verbandes auf nationaler und internationaler Ebene steht das Wohl und die Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderungen im Vordergrund.
Hier finden Sie alle Landesorganisationen: www.bsv-austria.at