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BSVÖ im Fokus EU-Wahl III: Was bringt das alles überhaupt?

  • EU Wahl © BSVÖ

Für das Recht, wählen zu gehen, wurde lange gekämpft. Trotzdem ist die Wahlbeteiligung selbst bei großen Wahlen nicht immer wünschenswert hoch. Gerade knapp über 50% der Wahlberechtigten setzte bei der letzten EU-Wahl 2019 ihr Kreuz. Und die Gründe? Welche Ausreden wir nicht gelten lassen wollen und warum es einen Unterschied macht, zu wählen haben wir im BSVÖ-Fokus für Sie gesammelt!

Stimme haben, Stimme einsetzen

Dass bei der EU-Wahl am 9.6.2024 über die Zusammensetzung des EU-Parlament abgestimmt wird, wissen Sie längst. Auch, dass 20 Abgeordnete aus den antretenden Parteien gewählt werden, um Österreich für die kommende Amtsperiode im EU-Parlament zu vertreten. Dennoch bleiben bei manchen Wahlberechtigen Zweifeln bestehen.

 „Bringt es überhaupt was, wählen zu gehen? Meine Stimme ändert doch ohnehin nichts…“

Ja, es bringt etwas, wählen zu gehen! Stellen Sie sich vor, jeder Mensch würde so denken, dann ginge wohl niemand zur Wahl. Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigen in Österreich (vom Innenministerium Mitte April 2024 veröffentlich) beläuft sich auf rund 6,4 Millionen Menschen, die meisten davon sind in Niederösterreich zu Hause. Ihre Stimme ist genau so wertig wie die anderen 6,4 Millionen und fließt in die Gesamtrechnung ein. Außerdem gilt das Verhältniswahlrecht. Das heißt, dass die Anzahl der gewählten Mitglieder jeder Partei von dem Anteil der Wähler:innenstimmen abhängt, die jede Partei erhalten hat. Aus den gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments werden Fraktionen auf Grundlage gemeinsamer Überzeugungen gebildet. Was stark welche Überzeugung vertreten sein soll, bestimmen Sie also mit.

„Was kann ein kleines Land wie Österreich mit 20 Abgeordneten schon ausrichten?“

So einiges. Im EU-Vergleich liegt Österreich außerdem ziemlich mittig, was die Zahl der Abgeordneten angeht. Die meisten hat Deutschland (96) gefolgt von Frankreich (81) und Italien (76). Österreich liegt mit 20 Angeordneten auf Rang 14. Schlusslichter bilden Zypern, Luxemburg und Malta mit jeweils 6 Angeordneten.

„Da geht’s nur um krumme Gurken. Was da in Brüssel entschieden wird, betrifft mich doch gar nicht“

Die Gesetze, die durch die Abgeordneten gestaltet und beschlossen werden, wirken sich auf sämtliche Lebensbereiche in der EU aus. Von Wirtschaft, Umwelt über Menschenrechte bis hin zu Klimawandel und Sicherheit – es geht definitiv um mehr als die berühmten Gurken. Gesetze, die hier beschlossen werden und auch die Verwendung von Mitteln betrifft alle EU-Mitgliedsstaaten und somit früher oder später auch alle EU-Bürger:innen. Und das sind wir.

„Ich habe eine Sehbehinderung. Die Wahlen sind bestimmt nicht barrierefrei…“

Die Wahlen werden für alle Wähler:innen so barrierefrei wie möglich gestaltet. Blinde und sehbehindere Personen können mittels Stimmzettelschablone oder auch Wahlkartenschablone wählen, dürfen Hilfsmittel oder sogar eine Begleitperson in die Wahlkabine mitnehmen. Damit schon vor der Wahl alle notwendigen Infos eingeholt werden können, bereitet der BSVÖ diese als Braille, Audio und barrierefreies Textdokument auf.

„Ich bin am Wahltag gar nicht in Österreich“

Es muss nicht vor Ort gewählt werden. Die Briefwahl ist ebenso möglich. Dafür ist eine Wahlkarte notwendig, die über die Gemeinde beantragt werden kann. Die Stimme kann dann sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgegeben werden. Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten, können Sie das Briefwahlkuvert auch bei einer der österreichischen Vertretungsbehörden abgeben. Und nein, sie müssen hierfür nichts bezahlen!

Also bitte, auf zur Wahl!

Die Arbeitsweise der EU basiert auf demokratischen Grundlinien. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, Gesetze und Richtlinien ausführlich betrachtet und diskutiert, bevor sie schlagend werden und sich alle danach richten müssen. Jede Stimme zählt in diesem Prozess. Durch Ihre Wahl können Sie diese Entscheidungsprozesse mitprägen. Denn früher oder später werden die Entscheidungen auch Sie selbst betreffen.

Ob Umweltschutz, Sozialpolitik oder Verbraucherrechte, die Rechtsvorschriften, die im EU-Parlament festgelegt werden, spielen in alle erdenklichen Lebensbereiche der EU-Bürger:innen. Bringen Sie sich aktiv ein. Nur so kann Ihre Stimme auch gezählt werden.

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