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BSVÖ im Fokus EU-Wahl II: Teilhabe wählen

  • Fokus EU Wahl © bsvö

Im zweiten Teil des BSVÖ Fokus zur EU-Wahl denken wir über Teilhabe am politischen Leben nach. Ein Teil der Gesellschaft zu sein, heißt nicht übergangen zu werden, sondern sich aktiv einbringen zu können. Für Menschen mit Behinderungen ist das in Österreich und der EU noch nicht immer der Fall. Exklusion und Diskriminierungen sind Alltagsrealität.

Wie soll und muss Teilhabe aussehen? Reicht es, gefragt zu werden oder geht echte Partizipation weiter? Was Teilhabe mit Kommunikation, Entscheidungsfindung und nicht zuletzt dem Europaparlament zu tun hat, haben wir für Sie zusammengefasst.

Selbst entscheiden können

Wenn über die Köpfe von Menschen hinweg bestimmt wird, führt dies notgedrungen zu einer negativen Situation. Nicht nur werden Bedürfnisse in solchen Entscheidungsfindungen übergangen. Auch fehlt es an demokratischer Konsensfindung. Menschen mit Behinderungen kommen oft in die Situation, dass Entscheidungen für sie anstatt mit ihnen getroffen werden – und das nicht nur privat, sondern auch auf politischer Ebene. Sich aktiv und passiv in Wahl- und Entscheidungsfindungsprozesse einbringen zu können, muss für alle Menschen möglich sein – ob mit oder ohne Behinderung.

Das Manifest des Europäischen Behindertenforums zu den Europawahlen hält darüber hinaus fest

  • Sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen das aktive und passive Wahlrecht bei den Europawahlen haben, unabhängig vom Status der Rechtsfähigkeit und dem Wohnsitzland in der EU.
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Maximierung der Zugänglichkeit des gesamten Wahlprozesses (Verfahren, Einrichtungen, Materialien und Informationen), zur Erleichterung der Möglichkeit der unabhängigen und geheimen Stimmabgabe durch angemessene Vorkehrungen (z. B. Bereitstellung alternativer Wahlmittel, Vorabwahl, taktile Schablonen, QR-Codes oder Anleitungen in leicht lesbarer Sprache, Gebärdensprache oder Blindenschrift) und zur Ermöglichung der freien Wahl der Unterstützung bei der Stimmabgabe.
  • Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung politischer Programme für die Europawahlen einbeziehen und die Zahl der Kandidaten mit Behinderungen, einschließlich Frauen und junger Menschen mit Behinderungen, erhöhen. Die europäischen und nationalen politischen Parteien müssen sicherstellen, dass ihr Wahlkampfmaterial, ihre politischen Programme, Debatten und Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und integrativ sind. Die Wahlbehörden müssen repräsentative Organisationen von Menschen mit Behinderungen einbeziehen, um Lösungen für anhaltende Probleme mit der Barrierefreiheit zu finden und zu fördern.
  • Verabschiedung von Maßnahmen zur besseren Prävention und zum besseren Schutz der Kandidaten bei den EU-Wahlen vor Cybergewalt und Belästigung, einschließlich Hassreden aufgrund von Behinderung, Geschlechtsidentität, ethnischer Zugehörigkeit und sexueller Ausrichtung.
  • Erhebung aufgeschlüsselter Daten über die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Kandidaten bei den Europawahlen.
  • Unterstützung der Ersetzung von Systemen der stellvertretenden Entscheidungsfindung, die Menschen mit Behinderungen ihrer Rechtsfähigkeit berauben, durch gut ausgestattete Systeme der unterstützten Entscheidungsfindung.
  • Bereitstellung von Ressourcen und Instrumenten, einschließlich Sensibilisierungskampagnen, für die wirksame Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer repräsentativen Organisationen in ihrer ganzen Vielfalt an öffentlichen Angelegenheiten der EU, einschließlich der Vorbereitung und Verhandlung von EU-Rechtsvorschriften, Initiativen und Haushaltsplänen. Genauer gesagt sollte dies Instrumente zur öffentlichen Konsultation, Treffen mit Interessengruppen, öffentliche Debatten, Veranstaltungen usw. umfassen.
  • Verbesserung des allgemeinen Niveaus der Zugänglichkeit der EU-Institutionen, einschließlich aller Gebäude, digitalen Instrumente, Dokumente und Kommunikationsmittel. Dies muss in Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen und Fachleuten für Barrierefreiheit geschehen, wobei die harmonisierten EU-Rechtsvorschriften für Barrierefreiheit einzuhalten sind. Die Zugänglichkeit der Kommunikation muss insbesondere die Verwendung von leicht lesbaren Formaten, Blindenschrift, Untertiteln, unterstützenden und alternativen Kommunikationssystemen umfassen und die Anerkennung aller nationalen Gebärdensprachen auf EU-Ebene gewährleisten. Was Letzteres betrifft, so muss das Europäische Parlament den Bürgern die Möglichkeit geben, Petitionen in nationaler Gebärdensprache einzureichen, wie in der Petition 1056/2016 gefordert.
  • Einrichtung eines Behindertenausschusses im Europäischen Parlament nach den Europawahlen 2024, der die europäische Behindertenbewegung aktiv einbezieht.

Weiterführende Links

Manifest: https://www.behindertenrat.at/aktuelles/eu-wahl-2024/manifest-des-europaeischen-behindertenforums-zu-den-europawahlen-2024/  

BSVÖ EU-Wahlen: https://www.blindenverband.at/de/information/wahlen  

 

 

 

 

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