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BSVÖ Recht auf Zugang zu Information am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen!

  • Information © BSVÖ

Blinde und sehbehinderte Menschen erleben in Österreich noch immer Exklusion und Diskriminierung. Auch wenn Maßnahmen für barrierefreie Information bekannt sind, kommt es in der Praxis zu groben Verletzungen der Inklusion. So beklagt der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) als Österreichs größte Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Sehbehinderung den großen Nachholbedarf. Ob auf digitaler oder baulicher Ebene – erst wenn Informationen barrierefrei angeboten werden, können auch wirklich alle Menschen davon Gebrauch machen.

Kommunikation auf vielen Ebenen

Informationen werden zu einem sehr großen Teil visuell vermittelt. Ob Wegweiser, Gebrauchsanleitung oder Fahrplan, ob konventionelles Buch und Zeitschrift oder Produktbeschriftung: wer Information über die Augen aufnehmen kann, ist im Vorteil. Damit blinde und sehbehinderte Menschen nicht davon ausgeschlossen werden, sich aktiv und selbstbestimmt zu informieren, ist barrierefreie Information die Voraussetzung.
Aber was heißt das eigentlich?

 

Alle Sinne

Das Zauberwort lautet: „Mehrsinne-Prinzip“. Information, die nur visuell wahrgenommen werden kann, ist für blinde und sehbehinderte Menschen kaum bis gar nicht von Nutzen. Werden zusätzlich zum visuellen Faktor auch andere Sinne angesprochen, steigen die Chancen auf erfolgreiche Informationsvermittlung.
Drei Beispiele:

 

  • Die Anzeige von Aufzügen funktioniert durch Knöpfe, die ertastet werden können und taktil beschriftet sind. Zusätzlich wird die Navigation durch Audiohinweise in Form einer Ansage erleichtert. Im Gegensatz dazu sind reine Touchscreens für blinde und stark sehbehinderte Menschen keine Option.
  • Gebäude, Einrichtungen oder Transiträume erlauben Orientierung und Navigation durch taktile Beschilderung und taktile Bodeninformationen. Leitsysteme, die durchgängig und abgestimmt konzeptioniert sind, fördern sichere und selbstbestimmte Mobilität. Im Gegensatz dazu vermitteln rein visuelle Wegweiser nicht die notwenige Information.
  • Unterlagen, Materialien und auch Bücher werden in Braille, als Audiofile oder auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz dazu liegt sowohl Literatur als auch Lehrmaterial traditionell in gedruckter Form vor. Blinde und sehbehinderte Menschen in Bildung und Ausbildung hängen aber von barrierefreien Formaten ab, um sich selbstbestimmt weiterzubilden.


Auch digitale Information ist nicht frei von Barrieren. Webseiten, Apps und Services müssen ebenso auf der Basis von Barrierefreiheitsstandards erstellt werden, um für alle Nutzer:innen zugänglich zu sein.

 

Barrierefrei mit dem BSVÖ

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich setzt sich intensiv für barrierefreie Informationsvermittlung ein. Hierzu gehört etwa auch das Aufbereiten der Informationen zu großen Wahlveranstaltungen in Österreich, wie sie heuer gleich mehrmals stattfinden.

Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, hält fest:

"Wir stellen sicher, dass alle blinden und sehbehinderten Wähler:innen informiert und selbstständig wählen können.“

Gleichzeitig gibt er aber auch zu bedenken:

„Der Zugang zu Information und Literatur ist noch lange nicht selbstverständlich. Dazu braucht es noch immer Spezialeinrichtungen wie unsere Hörbücherei.“

Beratungstätigkeiten und eine breite Expertise machen den BSVÖ zu einem professionellen Partner im Einsatz für eine inklusive Gesellschaft. Es braucht aber auch den Willen und das Mitwirken von Entscheidungsträger:innen in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um nachhaltige Maßnahmen zur Umsetzung barrierefreier Informationen zu verwirklichen.

 

Weiterführende Links

 

Hörbücherei des BSVÖ: https://www.hoerbuecherei.at/

Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ: https://www.blindenverband.at/de/barrierefreiheit/Kompetenzstelle

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