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Endlich freier Zugang!

Assistenzhunde am Stubenbergsee

Dass Assistenzhunde einen Sonderstatus haben, um ihren Menschen möglichst immer und überall zur Seite stehen zu können, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Dennoch kommt es regelmäßig zu Fällen, in denen das Zugangsrecht von Assistenzhunden, zu denen neben Blindenführhunden auch Signal- und Servicehunde zählen, beschränkt wird. In der Steiermark wurde auf das Intervenieren Christian Gutjahrs hin endlich durchgesetzt, dass Assistenzhunde an den beliebten Stubenbergsee dürfen!

Unbeschränkte Erholung am See?

Lange hat es gedauert, aber schlussendlich ist die Diskriminierung beseitigt: Was zu einem Aufenthalt in der schönen steirischen Gemeinde Stubenberg dazugehört, ist ein Besuch am künstlich angelegten See, der sich als rund 40 Hektar großer Wasserfläche zwischen den sanften Hügeln ausbreitet. Für Familien, Ballonfahrer, Buschenschankbesucher und viele mehr der perfekte Ort, um sich tagsüber abzukühlen und die Ruhe zu genießen, ist der See für Besucher, die mit ihren Führhunden ebenfalls Zeit an seinen Ufern verbringen wollten, bisher mit einer erheblichen Barriere verbunden gewesen: Der Zugang wurde Mensch und Hund oft genug verwehrt.

So geschah es auch Christian Gutjahr, Bundeskoordinator des Gremiums für Führhundangelegenheiten, im Juli des letzten Jahres und den Jahren davor.

Schlichtungsverfahren für Recht auf Zugang

Das von Gutjahr eingeleitete Schlichtungsverfahren, in dem er von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer (Link: www.behindertenanwalt.at) erfolgreich vertreten wurde, endete in einer Einigung. Dank des Einsatzes dürfen Assistenzhunde ihre Besitzer nun ungehindert an den See begleiten - und auch die Tarifbestimmungen wurden angepasst.

Die neue Zutrittsregelung war aus mehreren Gründen heraus wichtig: einerseits bedeutet sie eine überfällige Beseitigung der Diskriminierung, die zustande kam, obwohl Assistenzhunde im §39 des Bundesbehindertengesetzes geregelt sind. Andererseits befindet sich in Stubenberg auch das Gästehaus des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Steiermark (Link: http://stbsv.info/leistungen/gaestehaus-stubenberg). Ein Fortbestehen des Reibungspunktes zwischen Gemeinde und Blindenverband, der unter anderem mit daran beteiligt ist, den Tourismus zu fördern, wäre besonders schmerzhaft gewesen. 

Der Dank gilt Herrn Christian Gutjahr, Herrn Behindertenanwalt Dr. Hofer und all jenen, die sich dafür einsetzen, dass Assistenzhunde uneingeschränkten Zugang zu jenen Orten haben, an denen sie ihren Menschen eine wichtige Hilfe sind und deren Zugänglichkeit schlussendlich auch gesetzlich verankert sind.

 

 

 

 

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