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Erwachsenenschutzgesetzt geht in unbestimmte Zukunft

Finanzierung nicht gesichert

Am 26.2.2018 fand erneut eine Pressekonferenz zu der derzeit heiß diskutierten Problematik rund um das Erwachsenenschutzgesetzes statt. Herr Brandstätter (Lebenshilfe Österreich), Herr Ladstätter (Selbstbestimmt Leben Österreich), Herr Schlaffer (VertretungsNetz), Herr Pichler (Österreichischer Behindertenrat und Behindertenanwalt Hofer stellten das Plenum.

Nachdem vor einer Woche bekannt wurde, dass das Erwachsenenschutzgesetzt, das das bestehende Sachwalterschaftsrecht ablösen sollte, doch nicht wie geplant am 1. Juli 2018 in Kraft treten sollte, gingen die Wogen unter Interessenvertretern und Behinderten-Organisationen hoch.

Ein Gesetz aber keine Finanzierungszusage

Das Gesetz, das unter Einbeziehen verschiedener ExpertInnen und mit großem Aufwand über mehrere Jahre hinweg entwickelt wurde um das veraltete und entmündigende Sachwalterschaftsrecht zu ersetzen, geht davon aus, Menschen ein hohes Selbstbestimmungsanteil zu belassen, selbst wenn die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Hand in Hand mit dem Erwachsenenschutzgesetz ginge auch der Ausbau von Unterstützungsstruktur - ein Umstand der natürlich finanzielle Mittel benötigt. Wurden diese bei der Beschlussfassung des Gesetzes noch zugesagt, fehlt jetzt die finanzielle Zusicherung, die ein Inkrafttreten des Gesetzes ad absurdum führt, wie es auch Dr. Schlaffer vom VertretungsNetz (Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung) drastisch formuliert: „Das Fehlen einer gesicherten Finanzierung ist das Worst-Case-Szenario für Vereine." Gleichzeitig fordert Schlaffer, den lange geplanten Paradigmenwechsel von  „Vertretung zur Unterstützung" von Regierungsseite her nicht länger aufzuschieben.

Gesetzestotengräber

Martin Ladstätter sieht in dem behindertenfeindlichen Regierungsstreit um einen „lächerlichen Betrag" auch das Ende der Zusammenarbeit mit BehindertenvertreterInnen. Zufällig habe man davon erfahren, dass das lang elaborierte Gesetz auf der Streichliste gelandet war. Dass es nun ohne Finanzierungszusage in Kraft treten solle führe nur dazu, dass sich Betroffene und VertreterInnen  - weniger deftig formuliert als im O-Ton - nicht ernstgenommen fühlen würden. Sollte Bundeskanzler Kurz keine Entscheidung in Richtung Finanzierungszusage anvisieren, würde er, so Ladstätter, im Ende als "Totengräber des Erwachsenschutzgesetztes" fungieren.

Auch Herbert Pichler, Präsident des Behindertenrates, kritiesert das Vorgehen der Regierung rund um das Erwachsenenschutzgesetzes aufs Schärfste: Die Politik spiele mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen. „Es gibt keine Entwarnung! Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit brauchen Sicherheit. Sie sollen nicht als Spielball für politisches Hin und Her genutzt werden."

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich sieht besorgt auf die jüngsten Entwicklungen und schließt sich der Forderung an die Bundesregierung an, sich zu den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu bekennen.

 

 

 

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