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BSVÖ: 75 Jahre Menschenrechte – in Theorie und Praxis?

  • menschenrechte © bsvö

Am 10. Dezember 2023 blickt die Welt auf ein 75-Jahre Jubiläum: Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Richtige Jubelstimmung stellt in Anbetracht der Umstände rund um die weltweite Einhaltung der Menschenrechte aber nicht ein. Und auch in Österreich stehen große Frage im Raum.

Alle gleich?

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." – So lautet der berühmte erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und er soll allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Ausrichtung die gleichen Rechte zusichern. 30 Artikel führen die Rechte genauer aus. Zu ihrer Einhaltung haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 1948 gemeinsam verpflichtet.

So wichtig und visionär die ARMR auch war und ist, unterlaufen unzählige Länder dieser Welt allerdings die Rechte von Einzelnen. Kriege, Krisen und unterschiedlichste politische Systeme führen dazu, dass Menschenrechte ausgeblendet oder missachtet werden, was zu Diskriminierung, Unterdrückung und Verfolgung führen kann. Dies alles betrifft nicht nur ferne Ländern, sondern lässt sich auch in verschiedenen Ausprägungen in Europa nachverfolgen.

Alle Rechte für alle?

Menschen mit Behinderungen erleben auch in Österreich, dass Rechte grundsätzlich zwar existieren, der Anspruch auf sie aber an manchen Barrieren ansteht. So orientieren sich viele Forderungen direkt an den allgemeinen Menschenrechten, wie etwa das Recht auf Arbeit, auf Bildung oder auch auf Erholung und Freizeit. Wenn die Rechte und dazugehörigen Gesetze zwar formell gegeben sind, ihre Ausführung aber Schlupflöcher erlaubt, kann dies mitunter schnell zu Diskriminierung führen. Viele Behindertenrechtsorganisationen, Aktivist:innen und Hilfsorganisationen wie der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich und seine Landesorganisationen zeigen regelmäßig auf, dass nachhaltige und wirksame Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die Rechte auch für Menschen mit Behinderungen geltend zu machen und strukturelle Exklusion und Diskriminierung aufzusprengen.
Aktuell ist der Zugang zu einem chancengleichen Arbeitsmarkt ebenso vorhanden, wie etwa ein inklusives und nachhaltiges Bildungssystem. Gesellschaftliche Teilhabe wird durch unterschiedlichste Formen von Barrieren gebremst oder verhindert und auch das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet, ist durch eine nicht harmonisierte Förderlandschaft nicht immer gegeben.

Österreichische Regelwerke

Seit Oktober 2008 in Österreich ist UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention bzw. UN-BRK) in Kraft. Sie definiert Menschenrechte über die Allgemeine Menschenrechtserklärung hinaus. Außerdem ist in Österreich seit 1. Januar 2006 das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gültig. Hier wird das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen auf nationaler Ebene geregelt.

Was tun, wenn Rechte nicht eingehalten werden?

Wie die erst 2023 durchgeführte Staatenprüfung zeigte, sind in Österreich bei der Einhaltung der Richtlinien und beim Setzen von Maßnahmen zur Einhaltung grobe Mängel festgestellt worden. Während nun neue Vorgangsweisen evaluiert werden, kann aber nicht mit einer schnellen Lösung der Probleme gerechnet werden. Das lässt viele von Diskriminierung betroffene Personen weiterhin in der Eigenverantwortung, sich auf die Füße zu stellen.  

Wer sich einer Diskriminierung gegenübersieht, kann sich an verschiedene Stellen wenden, sieht sich dabei aber oft langwierigen Prozessen gegenüber, die keine Erfolgsgarantie liefern.

Wichtige Anlaufstellen sind:

  • Lokale Selbsthilfeorganisationen. Hier erhalten Sie erste Informationen und weitere Kontakte
  • Sozialministeriumservice
  • Die Behindertenanwaltschaft
  • Der Österreichische Behindertenrat
  • Der Klagsverband
  • Der Monitoringausschuss
  • Arbeiterkammer

Österreich hat zusätzlich zur UN-BRK auch das ergänzende Fakultativprotokoll unterzeichnet. Dieses räumt Einzelpersonen und Personengruppen die Möglichkeit ein, beim UN‑Behindertenrechtsausschuss in Genf eine Individualbeschwerde einzureichen.

Rechte von Menschen mit Behinderungen: Parlament erklärt

In einer Podcastfolge des Parlaments beschäftigt sich Manfred Srb im Gespräch mit Diana Köhler und Tobias Gassner-Speckmoser mit dem Themenkreis Behinderung im Parlament.

Beschreibung der Folge auf der Seite der Herausgeber:innen: In dieser Folge beschäftigen wir uns mit den Rechten von Menschen mit Behinderung und mit den zum Teil drastischen Mitteln, mit denen BehindertenrechtsaktivistInnen ihren Kampf für eine gleichberechtige Teilhabe am gesellschaftlichen wie auch politischen Leben vorangetrieben haben.
Manfred Srb, ehemaliger Behindertensprecher der Grünen, erzählt, wie er für den Kampf um behindertengerechte Verkehrsmittel in den Hungerstreik treten musste. Für eine neue Gesprächskultur im Hohen Haus sorgte die gehörlose Abgeordnete Helene Jarmer, deren Reden von Gebärden-DolmetscherInnen übersetzt wurden.
Den Berührungsängsten mancher AbgeorndetenkollegInnen wusste Franz-Joseph Huainigg zu begegnen, indem er wichtige Begriffe der Bundesgesetzgebung von den Gebärden-DolmetscherInnen übersetzen ließ.

Den Podcast können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/podcasts/parlament-erklaert-folge-25/index.html

Ihre erste Anlaufstelle

Der BSVÖ und seine sieben Landesorganisationen sind in ganz Österreich für Sie und Ihre Anliegen da. Wir bieten als erste Anlaufstelle Information, vermitteln Kontakte und sind darum bemüht, Ihre Fragen zu beantworten. Alle Landesorganisationen finden Sie auf einen Klickt unter: www.bsv-austria.at

Weiterführende Links

BSVÖ und seine Landesorganisationen: www.bsv-austria.at , www.blindenverband.at  

Sozialministeriumservice: https://www.sozialministeriumservice.at/

 Die Behindertenanwaltschaft: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/

Der Österreichische Behindertenrat: https://www.behindertenrat.at/

Der Klagsverband: https://www.klagsverband.at/

Der Monitoringausschuss: https://www.monitoringausschuss.at/

Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/index.html

 

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