BSVÖ: Monat des Sehens III: Sehen mit den Ohren.
Monat des Sehens © BSVÖ
Logo des BSVÖ, Grafik eines Auges "Monat des Sehens III: Sehen mit den Ohren."
Halt! Sehen mit den Ohren, wie soll das gehen? Ganz einfach: indem Information nicht nur visuell angeboten wird, sondern auch Mehrsinneprinzip in hörbarer Form! Wie genau, darüber erzählen wir Ihnen hier.
Visuell ist nicht genug
Den ganzen Tag über sind wir von Informationen umgeben. Viele davon filtern wir aus dem Bewusstsein, weil es uns überfordern würde, wirklich alles wahrzunehmen, was auf uns einströmt (und weil auch nicht alles relevant ist.)
Wenn aber wichtige Infos einfach nicht wahrgenommen werden könne, sieht die Sache anders aus. Dann nämlich ist Frustration vorprogrammiert.
Blinde und sehbehinderte Menschen können – je nach Grad der Sehbehinderung, Information auf rein visueller Ebene kaum oder nur mit gewissem Aufwand auch sinnvoll empfangen.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte?
Auch wenn das Sprichwort für andere Situationen zutreffen mag, in unserem Fall lautet die Antwort klar: nein, tut es nicht! Besser also tausend Worte für ein Bild finden? Auch das ist nicht notwendig.
Bilder aber sinnvoll zu beschreiben oder mit Alt-Texten zu markieren, ist das Um- und Auf. Das beginnt bei Bildunterschriften in Print-Texten, betrifft Exponate in Museen, die mittels Audioguide erschlossen werden können und reicht in den digitalen Bereich. Wer eine Webseite betreibt, einen Facebook-Post mit Bild postet, ein Instagram-Video online stellt sollte also immer darauf achten, Bilder nicht nur einzufügen, sondern auch zu beschriften. Die meisten Social Media Plattformen lassen dies in nur wenigen Klicks zu. Einfach in das Feld zur Bearbeitung von „Alternativ-Texten“ oder „Alt-Texten“ eine kurze und prägnante Beschreibung von relevanten Bildinhalten angeben, speichern und fertig!
Für Webseitenbetreibende gilt: Bilder, die Information beinhalten, müssen unbedingt entsprechend mit beschriftet werden. Bilder, die bloße Deko-Objekte sind, sollen auch als solche erkennbar sein. Wie genau dies funktioniert, finden Sie z.B. hier: https://www.zweiterblick.at/contents/alt-text/
„Er lächelt ihr schweigend zu und drückt ihre Hand“
Ja, auch blinde und sehbehinderte Menschen genießen einen guten Film oder ein spannendes TV-Programm. Das ist aber nur dann möglich, wenn die entsprechende Sendung auch mit Audiodeskription versehen ist. Audiodeskription bedeutet, dass in die Sprechpausen der Darsteller:innen eine Stimme beschreibt, was nur zu sehen und was für den Inhalt wichtig zu wissen ist. Weil gute Audiodeskription teuer und aufwendig herzustellen ist, sind viele Sender leider nicht bereit, ihre barrierefreien Programmstunden zu erhöhen oder überhaupt Audiodeskription anzubieten. Das bedeutet aber nicht nur, dass blinde und sehbehinderte Menschen eben nicht am Programm teilhaben können, sondern dass sie ausgeschlossen und diskriminiert werden.
Der BSVÖ fordert seit Jahren, dass die heimatliche TV-Landschaft das Angebot an Audiodeskription steigert. Wenn sich inzwischen auch ein Bewusstsein dafür gebildet hat und der ORF einen Etappenplan verfolgt, der bis 2030 eine 100% Barrierefreiheit vorsieht, lässt die Situation vor allem bei privaten Sendern noch sehr viel Luft nach oben frei.
Erzähl mir eine Geschichte
Lesen gehört für viele blinde und sehbehinderte Menschen zu einem geliebten Zeitvertreib. Wer dies nicht durch Braille-Ausgaben machen möchte, kann auf ein großes Pool an Hörbüchern zurückgreifen. Die Hörbücherei des BSVÖ ist die größte des Landes und versorgt ihre Mitglieder mit tausenden von Titeln.
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind und einen entsprechenden Nachweis haben, ist das Angebot der Hörbücherei für Sie kostenlos!
Melden Sie sich jetzt an: http://www.hoerbuecherei.at/home/hoerbuechereikontakt/anmeldung