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BSVÖ: Wenn der Staat geprüft wird – Österreich und die BRK

  • Staatenprüfung © BSVÖ

Frage und Antwort muss Österreich vor dem UN-Fachausschuss in Genf stehen, wenn am 21. und 23. August 2023 zur Staatenprüfung gerufen wird. Und wer sich hierbei lobende Worte seitens des UN-Ausschusses erwartet, wird wohl enttäuscht werden…

In Österreich sollen alle Menschen die gleichen Rechte haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Orientierung oder Hautfarbe. Das gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderungen. Damit es fair, inklusiv und chancengleich zugeht, hat Österreich 2007 die Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen (oft bezeichnet als UN-Behindertenrechtskonvention oder kurz BRK) unterzeichnet und 2008 ratifiziert.

Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den weltweit 185 Staaten abgeschlossen haben und der eine Konkretisierung der bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen darstellt.

Mit der Ratifizierung dieser Konvention verpflichtete sich Österreich dazu, die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur anzuerkennen, sondern auch zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Die sogenannte Staatenprüfung ist als wichtiges Kontrollorgan im Vertrag festgelegt. Hier wird überprüft, ob die Länder, die die Konvention ratifizierten, auch wirklich einhalten. Gleichzeitig dient die Prüfung auch dazu, Handlungsbedarf zu definieren und festzulegen.

Viele Institutionen, Vereine und Gruppierungen haben schon bei der letzten Staatenprüfung 2013 große Mängel angemeldet. 2023 sieht die Situation zwar in manchen Bereichen besser ist, die Umsetzung aber ist noch immer von groben Lücken geprägt und der Weg zur chancengleichen, inklusiven und fairen Gesellschaft noch ein weiter.

Am 21. und 23. August 2023 wird Österreich in Genf geprüft – vor Ort werden unterschiedliche Vertreter:innen Österreichs vor dem UN-Fachausschuss Auskünfte zur derzeitigen Lage geben.

Dass dabei die Stimmen derer gehört werden, die Betroffene und somit Expert:innen in der Sache sind, ist unabdingbar. „Als Zivilgesellschaft vertreten wir als Österreichischer Behindertenrat ihre Anliegen und mahnen den österreichischen Staat, seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden“, betont etwa der Präsident des Österreichischen Behindertenrats, Klaus Widl. Vorab hatte der Österreichische Behindertenverband in einem umfangreichen Dokument auf Defizite aufmerksam gemacht und dem UN Fachausschuss am 12. Juli 2023 vorgelegt.

Nachhaltige Umsetzung notwendig

Die BRK betrifft weltweit über 650 Millionen Menschen, ihre Umsetzung und Einhaltung ist eine unumgängliche Voraussetzung für das gelingen einer inklusiven Gesellschaft. Eine ungenügende Umsetzung, bei der in vielen Bereichen kein Wert darauf gelegt wurde, sich mit Betroffenen auszutauschen oder Strukturen geschaffen wurden, die nichts an der bestehenden Chancenungleichheit und Diskriminierungsgefahr ändern, ist weder zielführend noch nachhaltig. Auch wenn es Fortschritte zu vermerken gibt, bleiben noch viele offene Baustellen. Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, drängt darauf, die vorgebrachten Mängel ernstzunehmend und dem nötigen politischen Willen zur Veränderung zu begegnen. „Seit der letzten Staatenprüfung sind zehn Jahre vergangen. Die Umsetzung muss zügiger und vor allem in Absprache mit Expert:innen geschehen.“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ist Mitgliedsorganisation des Österreichischen Behindertenrates und vertritt die Rechte und Forderungen von über 300.000 blinden und sehbehinderten Menschen in ganz Österreich.

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