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BSVÖ: Alles inklusive? Neues Barrierefreiheitsgesetz beschlossen

  • Barrierefreiheitsgesetz neu © BSVÖ

Es ist so weit. Der Nationalrat hat das neue Barrierefreiheitsgesetz beschlossen, womit Österreich den „European Accessibility Act“ umsetzen muss. Das dauert aber noch – erst ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, sich an die Spielregeln der Barrierefreiheit zu halten. Aber auch wenn das Barrierefreiheitsgesetz nur einen Teilbereich bestehender Barrieren umfasst und bis zur Umsetzung noch Geduld gefragt ist, ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

EU-Grundlage als Wegweiser

Der European Accessibility Act (EAA) besteht seit 2015 als Entwurf der EU-Kommission über einen Rechtsakt zur Barrierefreiheit. Das Ziel ist es, unterschiedliche Barrierefreiheitsvorschriften in den EU-Ländern bestmöglich zu harmonisieren, um einerseits allen EU-Bewohner:innen mit Behinderungen die besten Voraussetzung zur Selbstbestimmtheit zu gewähren und andererseits durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften das Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu begünstigen.

Erweiterte und begrenzte Barrierefreiheit

Der EAA bezieht sich nicht auf alle Bereiche der Barrierefreiheit, sondern auf Produkte und Dienstleistungen. Das heißt, dass von Fahrbahnautomaten über Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie bis hin zu Spielkonsolen ab dem 28. Juni 2025 strengere Regeln gelten. Auch Dienstleistungen etwa im Rahmen der Nutzung von Personenverkehrsdiensten oder der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten sind abgedeckt.

„Die Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie der EU mit dem Barrierefreiheitsgesetz bringt den Abbau von Barrieren in vielen wichtigen Bereichen“, hält Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ fest. „Zahlungsterminals, Fahrkartenterminals und elektronische Fahrgastinformationen sowie Onlineshops werden zum Großteil barrierefrei sein müssen.  Das bringt einen größeren Zugang für blinde und stark sehbehinderte Nutzer:innen. Ich freue mich sehr über dieses Gesetz, auch wenn es nicht alle wichtigen Bereiche abdeckt und es zu lange Übergangsfristen gibt. Aber trotzdem, wir dürfen uns darüber freuen.“

Planung von vorne bis hinten

Barrierefreiheit funktioniert immer nur bis zur ersten Hürde. Nur wenn sie im Ganzen bedacht, in der Planung berücksichtigt und in der Ausführung ordentlich umgesetzt wird, bringt sie auch wirklich allen was. So gibt DI Eva Etzenberger, Leiterin der Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ zu bedenken:

„Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein guter Start in die richtige Richtung, deckt allerdings nur einen kleinen Bereich dessen ab, was Barrierefreiheit bedeutet. Um beispielsweise einen Selbstbedienungsterminal nutzen zu können, muss natürlich auch die barrierefreie Zugänglichkeit gegeben sein. Ein barrierefreies Gerät an sich ist in diesem Fall nicht genug. Wie auch in der Stellungnahme des BSVÖ vermerkt, ist dieser Bereich definitiv noch nicht ausreichend definiert worden."

Dennoch sind mit dem Gesetz wichtige Voraussetzungen geschaffen, auf Barrierefreiheit pochen zu können, sollte sie in den entsprechenden Bereichen fehlen oder ungenügend ausgeführt worden sein.

So ist das Gesetz ein wichtiger Ansatzpunkt um Inklusion weitläufiger umzusetzen, als es bisher der Fall war.

Es kann teuer werden

Bei Missachtung der neuen Regeln kann es teuer, Verwaltungsstrafen drohen. Seitens der Opposition werden diese aber als nicht abschreckend genug kritisiert. Teuer wird es im Ende aber für Menschen mit Behinderungen, wenn Barrierefreiheit nicht konsequent umgesetzt wird. Denn fehlende Zugänge und Exklusion kostet viel: Selbstbestimmtheit, Inklusion und Chancengleichheit.

Weiterführende Links

Parlamentskorrespondenz Nr. 801 vom 6.7.2023: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0801

Volltext Änderung des Barrierefreiheitsgesetzes: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2046

Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ: https://www.blindenverband.at/de/barrierefreiheit/Kompetenzstelle

 

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