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BSVÖ: Unterschreiben von PDFs mit Handysignatur – es tut sich etwas.

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Ende letzten Jahres hatte der BSVÖ in der beliebten Rubrik „Digitaler Dienstag“ über die Möglichkeiten berichtet, mittels Handysignatur Dokumente zu unterschreiben und diese Unterschrift auch zu kontrollieren. Kurz darauf hatte ein Relaunch der Seite dazu geführt, dass es mit der Barrierefreiheit vorbei war. Der BSVÖ meldete diese Umstände als inakzeptabel – jetzt wurden neue Lösungsmöglichkeiten gefunden.

Blankounterschrift?

Die eigene Unterschrift hat auch in einer Welt der wachsenden Digitalisierung ihre Gültigkeit nicht verloren. Wenn sie aber nicht abgegeben werden kann, weil die Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung nicht gegeben sind, stehen Nutzende nicht nur an; sie werden von aktiver Teilhabe ausgeschlossen und um ihre Selbstbestimmtheit gebracht.

Handysignatur vor dem barrierefreien Aus

Als im November 2022 die barrierefreie Unterzeichnung von PDF-Dokumenten mittels Handysignatur nicht funktionierte, weil es nicht mehr möglich war, die Bildmarke der Signatur mit Tastaturbedienung zu platzieren, schlug der BSVÖ Alarm und meldete dies umgehend an die entsprechende Stelle.

Dr. Susanne Buchner-Sabathy dazu: „Es ist besonders bedauerlich, wenn bereits gut bedienbare Funktionen plötzlich nicht mehr zugänglich sind.“ Die versierte Expertin für digitale Barrierefreiheit betont auch, dass Betreibende von Webseiten bei Relaunches besonders darauf achten müssten, die Zugänglichkeit ihrer Inhalte zu verbessern und keinesfalls zu beeinträchtigen.

Wie es jetzt klappt

Auch wenn sich die Lösungsfindung langwierig gestaltete, sind jetzt Verbesserungen zu verzeichnen. So ist es möglich, Dateien direkt hochzuladen und auf einer ausgewählten Seite im Dokument mit der Bildmarke zu unterschreiben. Der Nachteil: die Platzierung mittels Pfeiltaste muss weiterhin visuell kontrolliert werden. Auch wenn die Rechtslage besagt, dass ein digitales Dokument als unterschrieben gilt, sobald sich die Bildmarke darin befindet (ohne an einem speziellen Punkt angebracht zu sein), ist diese Lösung nicht ideal.

Alternativ kann aber über die Seite https://www.buergerkarte.at/pdf-sig-barrierefrei.html?locale=de die Unterschrift auf mehrere Arten platziert werden. Ob „automatisch“, der Eingabe einer Seitennummer, der Eingabe von Koordinaten oder mittel QR-Platzhalter.

Keine Kann-Bestimmung

Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, zeigt sich zwar zufrieden, dass Optionen gefunden wurden, gibt aber weiterhin zu bedenken, dass kontinuierlich an der Barrierefreiheit gearbeitet werde muss, um den digitalen Service anzupassen und zu verbessern. „Hier geht es um Selbstbestimmung und nicht zuletzt um Sicherheit. Sich mit halben Lösungen zufrieden zu geben, reicht für die Zukunft nicht. Öffentliche Anbieter sind dazu verpflichtet, ihre Inhalte für alle Nutzenden barrierefrei zu gestalten.“

Web ohne Barrieren

Digitale Barrierefreiheit geht uns alle an und muss konsequent umgesetzt werden. Betreiben Sie selbst eine Webseite und sind sich unsicher, ob diese den Anforderungen entspricht? Wenden Sie sich gerne an die Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ – hier treffen Sie auf Expertise.

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