Gebührenbefreiung GIS und niedrigere Ökostromkosten für Pflegegeldbezieher!
Ersparnis für einkommensschwache Haushalte.
Menschen, die Pflegegeld beziehen und deren Haushalts-Nettoeinkommen den vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreitet, haben Anspruch darauf, sich von der Zahlung der ORF-GIS-Gebühren befreien zu lassen.
Der Richtsatz ist folgendermaßen zusammengesetzt:
1 Person: 1.018,55, 2 Personen: 1.527,14 und jede weitere Person: 157,16.
Ist der Rahmen gegeben, können Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung eine Befreiung der GIS-Gebühren und gleichzeitig auch eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten beantragen.
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
- Kontoauszug bzw. Kopie des aktuellen, gültigen Pflegegeldbescheids
- Gegebenenfalls Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl. Nachweis über die Höhe der Ausgaben.
Auch die Voraussetzung für die Ökostrom-Befreiung bzw. Deckelung der Ökostrom-Förderkosten (max. EUR 20,00 pro Jahr) sind auf der Homepage der GIS gelistet (alle notwendigen Formulare stehen dort zum Download bereit).
Link zur Homepage: https://www.gis.at/befreien/befreiungzuschuss/
Quelle: www.gis.at