Formular für Anfragen

Newsletter Anmeldung

BSVÖ: Zwischen Diskriminierung und Barrieren – Tag der Arbeit

  • Logo BSVÖ © BSVÖ

Menschen aufgrund ihrer Behinderung am Arbeitsplatz zu diskriminieren, ist gesetzlich verboten. Dennoch sind Diskriminierungen und Barrieren keine Ausnahme der Regel, sondern in vielen Fällen bittere Realität.

Zwischen Wollen und Dürfen

„Die meisten meiner Bewerbungen wurden erst gar nicht beantwortete“, weiß Veronika W. zu berichten. Die blinde Mittdreißigerin hat Matura gemacht und einen Bachelorabschluss, ist motiviert, ihr Potential in einer Arbeitsstelle einzubringen. Aber alle bisherigen Jobs waren geringfügige Anstellungen gewesen, in denen sie sich kaum hatte entfalten können. Seit sie den letzten Job aus persönlichen Gründen hatte kündigen müssen, bleiben neue Angebote völlig aus.

„Sobald ich erwähne, dass ich blind bin, reagieren die meisten abweisend. Entweder drucksen sie gleich herum und speisen mich mit falschen Hoffnungen ab. Oder sie melden sich später mit einer unpersönlichen Absage“, ärgert sich Frau W. Sie ist bei der Auswahl ihrer Bewerbungen inzwischen nicht mehr wählerisch, auch wenn das bedeutet, wieder in ein Arbeitsverhältnis zu kommen, das ihr Potential nicht ausreizt oder Platz zur Weiterentwicklung lässt. „Ich muss inzwischen nehmen, was kommt“, merkt Frau W. frustriert an. „Aber man will ja auf eigenen Beinen stehen und nicht von anderen Geldgebern abhängig sein. Ich will ja arbeiten, aber man gibt mir keine Chance, das zu beweisen!“

„Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen…“

So wie es Veronika W. geht, geht es auch vielen anderen blinden und sehbehinderten Menschen in ganz Österreich, denn noch immer bestehen grobe Vorurteile seitens der Arbeitsgebenden. Menschen mit Behinderungen seien keine vollwertigen Mitarbeiter:innen, bräuchten Sonderbedingungen und man könne sie nicht mehr kündigen, sind sie erst einmal im Dienstverhältnis aufgenommen.

Dabei ist es längst an der Zeit, mit diesen diskriminierenden Vorurteilen aufzuräumen und Menschen mit Behinderungen nach Potential, Talenten, Fähigkeiten und Interessen den chancengleichen Zugang zur Arbeitswelt zu ermöglichen.

Diskriminierungsverbot konkret

Im Behinderteneinstellungsgesetz ist geregelt, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden dürfen, wenn es um die Begründung des Arbeitsverhältnisses, die Festsetzung der Entlohnung oder etwa den Zugang zu Ausbildung, Schulungen oder Berufsberatung geht. Auch dem beruflichen Aufstieg darf nichts um Wege stehen, dass durch das bloße Vorhandensein einer Behinderung begründet wird.

Menschen mit Behinderungen sind in Österreich in höherem Maße von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Das führt in weiterer Folge nicht nur zum Verlust der Selbstbestimmtheit, sondern kann auch rasch zu massiven Einschnitten in finanzielle Verhältnisse führen.

Potential erkennen

Der BSVÖ rät Arbeitsgeber:innen dringend, blinde und sehbehinderte Menschen nach Möglichkeit anzustellen und kann auch insofern beruhigen, als dass viele Voraussetzungen zur barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung auch finanziell gefördert werden. Auch haben Menschen mit Behinderungen in einem Dienstverhältnis das Recht auf Persönliche Assistenz. Erfahren Sie mehr zu Fördermöglichkeiten in unserer Broschüre „Arbeit? Inklusiv!“ unter folgendem Link: https://www.blindenverband.at/de/information/broschueren/1255/ARBEITEN-INKLUSIV

„Ich möchte keine Sonderbehandlung“, fasst Veronika W. zusammen. „Ich will einfach nur meine Arbeit gut machen und somit meinen Teil zur Gesellschaft beitragen.“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich erinnert am Tag der Arbeit daran, dass blinde und sehbehinderte Menschen täglich am Arbeitsmarkt und am Weg dorthin großen Barrieren und Diskriminierungen ausgesetzt sind. Der BSVÖ fordert Chancengleichheit und mehr Inklusion am Arbeitsmarkt, um eine faire Gesellschaft zu ermöglichen.

 

 

 

 

zurück