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23. April 2018 - Welttag des Buches und des Urheberrechts

Die Weltblindenunion erinnert an die Bedeutung des Vertrags von Marrakesch

Der 23. April ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Die Weltblindenunion und der Blinden- und Sehbehindertenverband nützen diesen Tag, um an ihre Vision einer inklusiven Gesellschaft zu erinnern, in der auch blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen Zugang zu Büchern haben.

Auch im Zeitalter der Digitalisierung bleiben Print-Medien ein fixer Bestandteil der Literaturverbreitung. Werden Bücher und auch Zeitschriften im Papierformat an die Leserinnen und Leser gebracht, ist es für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung aber natürlich komplizierter bis unmöglich, in den Literaturgenuss zu kommen. Ein Druckwerk barrierefrei aufzuarbeiten, etwa, indem es als Audioformat aufgenommen oder es in eine digitale Form gebracht wird, ist kosten- und zeitaufwendig. Und nicht immer bedeutet es, dass außerhalb der eigenen Landesgrenzen andere Nutzer von dem barrierefreien Werk profitieren können, da es durch das Urheberrechtsgesetz zu Problemen kommt. Dass dadurch die Nutzbarkeit drastisch eingeschränkt ist, liegt auf der Hand. Renate Reymann, die Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. überschlägt, dass fünf Prozent aller veröffentlichten Bücher blinden Menschen zur Verfügung stünden - eine erschreckend niedrige Zahl.

Und auch der Präsident der Weltblindenunion (WBU), Dr. Fredric Schroeder, betont neuerlich die Dringlichkeit einer Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch, der den grenzüberschreitenden Austausch von barrierefreien Druckerzeugnissen ermöglicht: „Je mehr Länder den Vertrag ratifizieren, desto mehr Bücher stehen zur Verfügung. Insbesondere wenn jene Länder den Vertrag umsetzen die sehr viele barrierefreie Bücher produzieren, werden wir die Bedeutung des Vertrages spüren“, so Schroeder. In Lateinamerika, wo die meisten Länder den Vertrag bereits ratifiziert haben, funktioniert dieser Austausch sehr gut. In der ersten digitalen Bibliothek in der Region werden mehr und mehr Werke aus verschiedensten Ländern geteilt – mittlerweile stehen über 56.000 barrierefreie Bücher zur Verfügung und es werden mehr, mit jedem Land das den Vertrag ratifiziert hat.

Mittlerweile sind das 35 Länder weltweit, immer noch sehr wenig. Die Europäische Union hat sich vor kurzem auf Rechtsakte zur Umsetzung des Vertrages geeinigt, die nun in nationales Recht gegossen werden. Die zentralste Frage ist dabei, ob Staaten die optionale Möglichkeit zur Kompensation der Verlage bzw. der Urheber gesetzlich festschreiben wollen, was einer Steuer auf barrierefreie Werke gleichkäme. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion dafür ein, dass möglichst wenige Staaten eine derartige Regelung übernehmen.

Der (uneingeschränkte) Zugang zu Information und Literatur ist ein wichtiger Pfeiler gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe und darf blinden und sehbehinderten Menschen nicht verwehrt werden. Am Welttag des Buches soll also daran gemahnt werden, dass die derzeitige Lage noch weit davon entfernt ist, einen akzeptablen Zustand erreicht zu haben.

Nähere Informationen zum Vertrag finden Sie auf der Webseite der Weltblindenunion.

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