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BSVÖ: Reaktionen auf Verbansklage-Urteil

  • Verbandsklage © Klagsverband

 „Dass in erster Instanz die Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen festgestellt wurde, ist ein wichtiger Schritt. Die Verbandsklage war notwendig, um endlich einen fairen Bildungszugang umzusetzen“, freut sich Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ über das Urteil.
 

Nicht länger auf der Eselsbank

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich hatte die Klage von Anfang an unterstützt und gemeinsam mit dem federführenden Klagsverband und anderen Selbsthilfe- und Interessenvertreterorganisationen für das Anerkennen der derzeitigen Situation, in der Schüler:innen ungleichen Bedingungen ausgesetzt sind, gekämpft. Unterstützung am Bildungsweg in Form Persönlicher Assistenz wird momentan nur Schüler:innen mit Körperbehinderungen ab Pflegestufe 5 anerkannt. Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderungen oder etwa aus dem Autismus-Spektrum, haben keinen Rechtsanspruch auf diese grundlegende Unterstützung.

„Es braucht einen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz für alle Schüler:innen mit Behinderungen, die diese Form der Unterstützung brauchen um eine Bundesschule zu besuchen“, hält Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands, fest.

Bildungsministerium zurückhaltend

Das Bildungsministerium erkennt das Urteil zwar an, will aber vorerst im Einzelfall prüfen, welche Unterstützung eine optimale Förderung garantieren könne. Eine, „Gleichschaltung“, heißt es in einer Stellungnahme des BMBWF würde die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der einzelnen Schüler:innen nicht berücksichtigen und ist auch weiterhin nicht zu befürworten.

Noch weniger zu befürworten ist allerdings die Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen, die aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bei Förderung der Persönlichen Assistenz durch den Rost fallen.

Auch der Klagsverband sieht die Stellungnahme kritisch: Theresa Hammer dazu: „Das Gerichtsurteil zeigt klar, dass es eine bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle Schüler:innen mit Behinderungen geben muss, die diese Form der selbstbestimmten Unterstützung benötigen. Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum können schon jetzt mit Assistenz erfolgreich eine Mittelschule besuchen, warum soll das für ein Gymnasium nicht gelten?“

Republik muss aktiv werden

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich sieht nun die Republik gefordert, endlich aktiv zu werden und eine Diskriminierung zu beseitigen, die schon viel zu lang besteht.

Bildung ist wertvoll und der gleichberechtige Zugang zu Bildungsmöglichkeiten muss für alle Menschen gegeben sein, unabhängig von den Umständen.

Das Urteil zeigt schon in erster Instanz den Handlungsbedarf. Und es steht viel am Spiel: die chancengleiche Zukunft neuer Generationen.  

 

Weiterführende Links

Sammlung der Aussendungen auf Webseite des Klagsverbands: https://www.klagsverband.at/archives/19322

ORF-ZIB Beitrag vom 26.4.2023 (7 Tage aufrufbar): https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14176673/Persoenliche-Assistenz-verweigert-Schueler-diskriminiert/15383335

Presseaussendung des BSVÖ: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230427_OTS0035/bsvoe-zu-verbandsklage-urteil-schluss-mit-der-diskriminierung-von-schuelerinnen-mit-behinderungen

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