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BSVÖ zu Verbandsklage-Urteil: Schluss mit der Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen!

  • Verbandsklage © Klagsverband

Verandsklage des Klagsverbandes, des BSVÖ und weiterer Interessenvertreterorganisationen führte in 1. Instanz zu erfreulichem - wenn auch noch nicht rechtskräftigen - Urteil.

Schüler:innen mit Behinderungen werden in Österreich diskriminiert und um eine selbstbestimmte Zukunft gebracht, wenn der chancengleiche Zugang zu Bildung nicht möglich ist. Erst ab Pflegestufe 5 erhalten Schüler:innen mit körperlicher Behinderung Persönliche Assistenz für den Besuch von Bundesschulen. Kinder mit Sinnesbehinderung jedoch haben keinen Anspruch auf diese Form der Unterstützung und müssen aufgrund von Ressourcenmangel und dem Fehlen von bedarfsgerechter pädagogischer Begleitung oft auf Mittel- und Sonderschulen ausweichen.

Klage gegen die Republik

Nachdem der Klagsverband eine Verbandsklage gegen die Republik eingebracht hat, hält nun das Wiener Handelsgericht in 1. Instanz fest, dass Schüler:innen mit Behinderungen beim Bildungszugang diskriminiert werden. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) unterstützt die Verbandsklage des Klagsverbandes seit der Einbringung im Juli 2021.

Unfaire Behandlung, unfaire Gesellschaft

Präsident Dr. Wolf hält dazu fest:

Auch sinnesbehinderte Personen haben das Recht auf Chancengleichheit in der Bildung. Manchmal kann diese Chancengleichheit nur mit Persönlicher Assistenz ermöglicht werden. Es handelt sich dabei also nicht um Luxus, sondern um eine Notwendigkeit.

Als größte Organisation für blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich freut es den BSVÖ, dass hier nun erste Erfolge vor Gericht erwirkt werden konnten.

 

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