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Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Öffentliche und private Anbieter zu steigender Barrierefreiheit verpflichtet

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird sowohl für öffentlich-rechtliche Fernsehstationen als auch für private Streamingdienste wie Netflix oder für video-on-demand Dienste wie YouTube und Facebook bindend sein. Ein stärkerer Jugendschutz, strengere Regeln für Werbung sowie eine Quote von 30 % für europäische Programme und Inhalte machen den Großteil der Richtlinie aus, aber auch für die Barrierefreiheit gibt es gute Nachrichten.   

Verpflichtung zu steigender Barrierefreiheit

Generell schreibt die Richtlinie vor, dass die Anbieter audiovisueller Dienste die Barrierefreiheit ihrer Programme kontinuierlich steigern müssen. Diese Verpflichtung zur Barrierefreiheit findet sich in Artikel 7 der Richtlinie und war im Entwurf der selbigen aus dem Jahr 2010 nur eine Empfehlung. Nun müssen neben der graduellen Steigerung der Barrierefreiheit, die mit konkreten Aktionsplänen zu belegen und regelmäßig an die Kommission zu  melden ist, auch Beschwerdemechanismen eingeführt sowie Informationen zu (Natur)Katastrophen und anderen Notfällen barrierefrei gesendet werden. Barrierefreiheit wird dabei definiert als Untertitel und Gebärdensprache für Personen mit Hörbehinderungen sowie Audiodeskription und gesprochene Untertitel für Personen mit Sehbehinderungen. Die Richtlinie ist jedoch noch nicht offiziell beschlossen.

Nächste Schritte

Nach der informellen Einigung zwischen Rat und Parlament folgt nun die formelle Abstimmung im Ausschuss für Bildung und Kultur und im September soll die Richtlinie voraussichtlich im Parlament offiziell angenommen werden. Wir informieren Sie selbstverständlich über alle weiteren Schritte wie gewohnt an dieser Stelle.

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