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BSVÖ zum Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 – Keine Wahl: Barrierefreiheit.

  • Barrierefreiheit © BSVÖ IG

Auch wenn es nicht in allen Ländern der Welt eine Selbstverständlichkeit ist: das Wahlrecht zählt wohl mit zu den wichtigsten Grundsätzen und Rechten einer demokratischen Gesellschaft. In Österreich ist das freie, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht Gesetz. Das die Wirklichkeit für Menschen mit Behinderungen oft anders aussieht und aufgrund fehlender Barrierefreiheit tiefe Einschnitte erfährt, darf nicht weiter akzeptiert werden. Zum Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 konnten nun Stellungnahmen eingebracht werden.

Rundum besser?

Am 18. November 2022 ist der Initiativantrag zum Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 im Nationalrat eingelangt. Durch ihn soll einiges besser werden: die Wahlkartenlogistik soll neu geordnet werden, die Tätigkeit der Wahlbehörden verändert. Die größte Relevanz des Änderungsgesetztes besteht darin, dass für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen geschaffen werden sollen.

Jene Verbesserungen bestehen laut der Information der Regierungsseite oesterreich.gv.at (voller Link: https://www.oesterreich.gv.at/Gesetzliche-Neuerungen/Regierungsvorlage/Wahlrechtsaenderungsgesetz-2023.html)  darin, dass z.B. ein verpflichtender barrierefreier Zugang zu sämtlichen Wahllokalen, samt barrierefrei erreichbarer Wahlzelle gegeben sein soll. Auch solle die die Veröffentlichung von Informationen über den Wahlvorgang in leicht lesbarer Sprache gesetzlich verankert werden. 

Dass der Zugang zu sämtlichen Wahllokalen schon vorab als barrierefrei vorausgesetzt hätte werden sollen, um allen Menschen eine gleichberechtigte, persönliche und geheime Wahl zu ermöglichen, muss wohl nicht unbedingt erwähnt werden. Dennoch ist dieser Punkt noch nicht erreicht.

Qual der Wahl: Fehlende Barrierefreiheit

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) arbeitet seit vielen Jahren mit dem zuständigen Ministerium zusammen, um das Einholen von Wahlinformationen schon vor der Wahl für blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich so niederschwellig wie möglich zu machen und um auch am Tag der möglichst große Zugänglichkeit zu ermöglichen.

Die Aufbereitung der Wahlinformation als Braille-Druck, im Audio-Format und als Rohtext, der auf der Webseite des BSVÖ (www.blindenverband.at) gelesen und heruntergeladen werden kann, zählt ebenso zu den Aufgaben des BSVÖ, wie die Rückmeldung von Umständen, die die Wahl vor Ort oder per Brief für blinde und sehbehinderte Menschen erschweren. Nicht immer sind sich alle Wahlhelfer:innen in den Wahllokalen darüber im Klaren, welche Bedürfnisse und vor allem Rechte blinde und sehbehinderte Menschen im Wahlvorgang haben. Aber auch im organisatorischen Bereich vorab wurde die Expertise des BSVÖ immer wieder eingeholt – bis alle Punkte umgesetzt werden, gibt es aber noch einiges zu tun.

Nachfrage und Expertise

In einer ausführlichen Stellungnahme zum Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 hat der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) nun seine Expertise eingebracht. Auch die Rückmeldungen des BSVÖ flossen in die Stellungnahme. Im Fokus stehen hierbei neben der eigenständigen Erreichbarkeit des Wahllokales und der Wahlkabine auch die Notwendigkeit, die Abgabe der Stimmzettel durch entsprechende Hilfsmittel und unterstützende Maßnahmen zu ermöglichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_276615/index.shtml

Insgesamt sind viele Stellungnahmen zur Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 eingelangt. Nun muss die gelieferte Expertise aber auch von den entsprechenden Stellen gehört, verstanden und auf beste Weise umgesetzt werden.

Weiterführende Links

Alle eingelangten Stellungnahmen zum Wahlrechtsänderungsgesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_03002/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Webseite des Österreichischen Behindertenrates: www.behindertenrart.at

Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ: https://www.blindenverband.at/de/barrierefreiheit

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