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EU-weiter Schutz vulnerabler Erwachsener: mitsprechen und verändern

Eine öffentliche Befragung der Europäischen Kommission beschäftigt sich mit dem Schutz erwachsener Menschen, die ihre eigenen Interessen nicht vertreten können. Haben auch Sie Erfahrungen gemacht, die Sie teilen wollen? Noch bis 18. März 2022 können Sie teilnehmen!

Zweck der Umfrage

Personen, die durch gewählte, gerichtliche oder gesetzliche Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht etc. unterstützt werden, haben nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Rechte und Möglichkeiten. Oft stehen sie und ihre Vertretungspersonen vor verschiedenen Barrieren, etwa, wenn es darum geht, ein Konto zu verwalten oder Eigentum zu verkaufen. Das Regelwerk hinter dem Erwachsenenschutz unterscheidet sich in den Mitgliedsstaaten stark. Die Europäische Kommission arbeitet daran, die Problemfelder festzulegen und gibt hierfür allen Interessierten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und ihre Meinung zu möglichen Optionen zu teilen.

Ziel ist es auch, eine länderumfassende Harmonisierung der rechtlichen Lage zu erwirken, um auch in Fällen, da Grenzen überschritten werden, eine Gesetzesgrundlage zu haben, auf die zurückgegriffen werden kann. Die Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedsstaaten an gemeinsamen Richtlinien zum Erwachsenenschutz soll durch die Konsultation vorangetrieben werden.

Zielgruppe

Vulnerable Erwachsene, ihre Verwandten und ihre Vertretungspersonen; Personen, mit Vorsorgevollmacht oder Erwachsenvertretung.

Menschen, die auf beruflicher Ebene mit Erwachsenenschutz zu tun haben und Organisationen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen repräsentieren und im Bereich des Erwachsenenschutzes tätig sind.   

Rechtsvertreter:innen, Richter:innen, Notar:innen und Anwält:innen, Soziale Einrichtungen und auch Ministerien.

Mitmachen!

Sie können Ihren Teil zur Umfrage beitragen, indem Sie das online Formular ausfüllen.

Der Link zur deutschen Umfrage lautet: https://ecas.ec.europa.eu/cas/login?loginRequestId=ECAS_LR-2585034-Ynbf61zwpZRxJeaoUSNyp31ZEnCzzGLSUjpId2AvZHK84is3itDcS4TFqnLFlEo04bLwRAaoEzPwfNLpsTBzTln-yntOf97TTHqcvGcDj8xbsK-56ipirsJRFxyTsCKlI4oP8wwViYoifwT1ykvgTbZI85T27ThHT3oOBuIJ9G8WA4QIXfAzyTscp23zINfQHRoY8

Sollten sich beim Ausfüllen Probleme ergeben, so können Sie sich auch direkt an folgenden Kontakt wenden: just-a1-ciliv-justice@ec.europa.eu

Personenbezogene Daten und Privatsphäre

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und die Achtung Ihrer Privatsphäre haben für die Europäische Union höchsten Stellenwert. Bei der Durchführung öffentlicher Konsultationen verfolgen wir eine Politik zum „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft “ auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Organe.

Weiterführender Link

Link zur Übersicht der Konsulation: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12965-Cooperation-judiciaire-en-matiere-civile-Protection-a-l%E2%80%99echelle-de-l%E2%80%99UE-des-adultes-vulnerables/public-consultation_de

 

 

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