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Digitale Barrierefreiheit: Facebook, wo sind deine Alternativ-Texte?

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Es gibt sie, die Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Dennoch erfüllen viele Webseiten die Standards nicht und diskriminieren Nutzer_innen, die sich auf Barrierefreiheit verlassen müssen. Dass etwa Bilder, Diagramme oder Fotos im Internet ohne Bildbeschreibung für blinde und sehbehinderte Menschen keinen Mehrwert haben, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Dennoch führen fehlende Alternativ-Texte noch immer dazu, dass Bildinhalte für blinde und sehbehinderte Nutzer_innen zum großen Geheimnis werden. Dieser Umstand ist aber nicht nur auf veraltete Webseiten beschränkt. Seit dem letzten Update der Facebook Meta Business Suite ist das direkte Einfügen von Alternativ-Texten für Bilddateien unmöglich geworden.

Bild und Wort

Blinde und sehbehinderte Menschen haben durch assistierende Technologien die Möglichkeit, auch grafische Inhalte auslesen zu lassen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass jene Inhalte vorhanden sind. Sind sinnvolle Alternativtexte dem Bild angefügt, so können diese etwa über Screenreader vorgelesen werden und erschließen somit auch die Bildebene der Webseite. Alternativtexte werden redaktionell erstellt und von assistierenden Technologien ausgelesen. Sie scheinen nicht auf der grafischen Wiedergabe der Webseite, also am Bildschirm direkt, auf. Soll ein Bild auch untertitelt werden, so muss zusätzlich eine Bildunterschrift eingefügt werden. Alternativtexte dienen aber nicht „nur“ der Barrierefreiheit – sie spielen auch in der Suchmaschinenoptimierung eine wichtige Rolle. Als notwendiger Bestandteil digitaler Barrierefreiheit sollten sie aber auf jeden Fall vorhanden sein, um allen Nutzer_innen einen gleichberechtigten Zugriff auf die Inhalte der Webseite zu ermöglichen.

Bitte nicht weglassen

Alternativ-Texte beschreiben, welche relevante Information auf einem Bild zu sehen ist und ermöglichen dadurch die Kontextualisierung der Bildelemente für alle Nutzer_innen. Die meisten Social Media Kanäle bieten hierfür relativ einfache Bedienelemente, um Bilder mit Text zu versehen. Dass dieses Feature von der Facebook Business Suite momentan nicht angeboten wird und auf Alternativen zurückgegriffen werden muss, um Bildbeschreibungen anzufügen, ist verwunderlich und ein klarer Rückschritt in der digitalen Barrierefreiheit eines Internetgigantens. Zwar ist es in der klassischen Ansicht einer Facebook-Seite möglich, weiterhin Posts mit Alt-Texten zu erstellen, diese Posts können aber nicht niederschwellig geplant werden. Hierfür ist der Rückgriff auf die Meta Business Suite notwendig. Diese, so verspricht Facebook, versammle Facebook- und Instagram-Konten an einem zentralen Ort, was die Verwaltung vereinfache. Das in diesem Optimierungsprozess auf basale Barrierefreiheit verzichtet wurde, ist ein klarer Rückschritt am Weg zu inklusiver digitaler Barrierefreiheit.

Beschwerdemöglichkeit

Werden Lücken in der digitalen Barrierefreiheit erkannt, ist es wichtig, diese auch zu melden. Dies gilt für kleinere und große Webseiten ebenso, denn oft sind sich die Betreiber von Webseiten leider gar nicht im Klaren, was zum barrierefreien Webauftritt fehlt.

Mit der Barrierefreiheit öffentlicher Stellen befasst sich in Österreich eine Monitoring-Stelle, die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Jene ist für die Überprüfung und Umsetzung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) zuständig.

Nicht immer ist es einfach, eine Beschwerde, einen Hinweis oder konstruktive Kritik auch wirklich an jene weiterzuleiten, die für die Webseite verantwortlich sind und etwas ändern könnten. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ist dennoch darum bemüht, Rückstände aufzuzeigen, für digitale Barrierefreiheit einzutreten und im Notfall zu urgieren. Digitale Inhalte, Services und Informationen müssen für alle Nutzer_innen barrierefrei zugänglich sein, um einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Das bedeutet auch, dass Prozesse, die Barrieren abbauen, niederschwellig angewendet werden können. Nutzende sollen beim Erstellen barrierefreier Inhalte unterstützt werden und nicht gezwungen sein, aufwendig nach Alternativlösungen zu suchen. Das muss auch Facebook einsehen.

Weiterführende Links

Beschwerdestellen zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Österreich: https://www.ffg.at/digitale-barrierefreiheit/digitales-zugaenglich-machen/beschwerdestellen-zur-digitalen-barrierefreiheit-oesterreich

BSVÖ Artikel: BSVÖ Digitaler Dienstag - "Digitale Barrieren: Alternativen zur Beschwerde beim Salzamt": https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/1174/BSVOe-Digitaler-Dienstag-Digitale-Barrieren-Alternativen-zur-Beschwerde-beim-Salzamt

Anleitung: Bilder digital Barrierefrei im Netz: https://www.zweiterblick.at/index.php?site=informationen

Beratung für barrierefreies Webdesign Dr. Bucher-Sabathy: https://www.sabathy.at/

 

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