PARVIS & BSVÖ: Das Recht auf zugängliche Informationen
Neues Video online!
Screenshot aus PARVIS Informationsvideo © PARVIS
Bunte Darstellung: Eine Person mit Langstock steht im Gang eines Supermarkts. Sie versucht, Information über ein Produkt zu bekommen, aber dieses ist nicht taktil beschriftet. Über ihrem Kopf schwebt ein großes Fragezeichen.
Im Rahmen der Kommunikationsinitiative PARVIS von der Europäischen Blinden Union (EBU) in Kooperation mit etlichen Partnerorganisationen, gefördert von der Europäischen Union, ist ein neues Informationsvideo erschienen. In diesem zweiten Video geht es um das Recht blinder und sehbehinderter Menschen auf zugängliche Informationen.
Barrierefreier Informationszugang
Als Basis für die Forderungen dient der Artikel 21 der UN-Behindertenrechtkonvention. Dieser besagt, dass alle Vertragsstaaten, Österreich gehört dazu, geeigneten Maßnahmen zu treffen haben, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit ausüben können, einschließlich der Freiheit, Informationen und Ideen gleichberechtigt mit anderen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben, und zwar durch alle Formen der Kommunikation ihrer Wahl.
Was heißt das insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen?
Die Möglichkeit, öffentlich zu kommunizieren und auf Informationen zuzugreifen, ist von entscheidender Bedeutung, damit jede europäische Bürgerin und jeder Bürger ein integrierter und aktiver Teil der Gesellschaft sein kann.
- Die Bereitstellung von Informationen, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, muss für blinde und sehbehinderte Menschen in zugänglichen Formaten zeitgerecht und ohne zusätzliche Kosten erfolgen.
- Die Möglichkeit, eines oder mehrere Formate zu nutzen, die für blinde und sehbehinderte Menschen geeignet sind, hängt von mehreren Schlüsselfaktoren ab:
- Fähigkeiten, die in Ausbildung, Habilitation oder Rehabilitation erworben und anschließend praktisch angewendet werden.
- Bereitstellung von Ausrüstung, Schulung zu deren Verwendung, Wartung und Reparatur.
- Die Bereitschaft und Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen, interaktiv in einem Format zu kommunizieren, das gelesen oder in eine lesbare Form gebracht werden kann.
- Die Verfügbarkeit von Informationen, z.B. über das Internet in einer für blinde und sehbehinderte Menschen unter Verwendung der verfügbaren assistiven Technologie zugänglichen Form.
- Es ist besonders wichtig, dass die Übermittlung und der Austausch von Informationen und Korrespondenz vertraulicher oder persönlicher Art, beispielsweise zu Gesundheits-, Personen- oder Rechtsangelegenheiten, mit blinden und sehbehinderten Menschen in den individuell gewählten Formaten erfolgt. Die Verwaltung von Formatierungs- oder Transkriptionsdiensten oder -einrichtungen muss die absolute Vertraulichkeit dieser Informationen gewährleisten und wirksam schützen; blinde und sehbehinderte Menschen haben die gleichen Rechte auf Vertraulichkeit wie alle anderen.
Basis für die Forderungen nach zugänglichen Informationen sind des Weiteren auch die Nachhaltigen Entwicklungsziele, konkret das Ziel 16.10 - „Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften“.
Video online
Video PARVIS "Das Recht auf zugängliche Information" auf YouTube:
Einleitung
Dieses Video über die Umsetzung des Rechts blinder und sehbehinderter Menschen auf Zugang zu Informationen verwendet einfach gezeichnete Animationen und Text auf dem Bildschirm, um die verbale Botschaft zu veranschaulichen. Die Animation zeigt, wie blinden und sehbehinderten Menschen die Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen, um Zugang zu Informationen zu erhalten, diese weiterzugeben und in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben.
Szene-für-Szene-Beschreibung
Diese einfache, mit Linien gezeichnete Animation verwendet eine Palette von themenunspezifischen Farben wie Orange, Blau und Rosa, um die verbale Botschaft des Videos zu veranschaulichen.
Das allgemein anerkannte Symbol für Information, ein dick gezeichneter Buchstabe i mit einem Punkt darüber in der Mitte eines weißen Kreises, erscheint neben den Worten: „Das Recht auf Zugang zu Informationen" in weißen Buchstaben auf hellblauem Hintergrund.
Ein blauer Umschlag landet in der Hand eines dunkelhaarigen jungen Mannes mit blauem Hemd und orangefarbener Krawatte - eines Politikers.
Neben ihm steht eine junge Frau mit dicht gelocktem, schulterlangem dunklem Haar und großen hellblauen Ohrringen, die zu ihrem hellblauen kurzärmeligen Oberteil passen - eine Entscheidungsträgerin eines Unternehmens.
Rechts neben ihr steht eine junge Frau mit langen, dichten, gewellten blauen Haaren und einer runden, roten Brille, die ein dunkelblaues Oberteil mit einem kleinen weißen Kragen trägt - eine Journalistin.
Demonstrant:innen marschieren eine Straße entlang, zwei tragen ein Transparent; ein Mann schwenkt eine blaue Fahne, ein anderer trägt ein "Kein-Eintritt"-Schild über seinem Kopf; ihre Sprecherin spricht in einen Lautsprecher.
Ein dunkelhaariger, bärtiger junger Mann mit Sehschwäche steht am Fenster seines Hauses, als der Marsch an seinem Haus vorbeizieht. Eine der Demonstrant:innen verlässt die anderen und klopft an seine Tür. Er kommt mit seinem Langstock heraus, schließt sich ihr und den anderen Demonstrant:innen an und hebt wie sie seine Faust zum Protest.
Auf blauem Hintergrund landet eine weiße Friedenstaube, die einen Olivenzweig hält, auf einem waagerechten Richterhammer, während in der linken oberen Ecke des Bildschirms in weißen Buchstaben die Grundsätze von Abschnitt 16.10 des Artikels 21 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erscheinen. Diese lauten: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen.
In der Mitte des Bildschirms zieht eine braunhäutige Hand ein Dokument aus einer Reihe von Dokumenten der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heraus. Die Zahl 21, die für Artikel 21 steht, erscheint auf dem Dokument über dem blauen UN-Emblem.
Ein junger Mann mit Wollmütze und schwarzer Brille tippt auf seiner Braille-Schreibmaschine. Begleitet von seinem braunen Blindenführhund bringt er seinen Brief in einem Umschlag zu einem Postamt und übergibt ihn einer Postangestellten.
Um zu veranschaulichen, wie es für eine Person wäre, die keine Brailleschrift lesen kann, sitzt ein trendiger, bärtiger junger Mann mit rotbraunem Haar, das zu einem hohen Dutt gebunden ist, an seinem Schreibtisch und starrt ausdruckslos auf einen in Brailleschrift getippten Brief. Er hebt ratlos die Hände, und über seinem Kopf erscheint ein Fragezeichen in einer Denkblase.
Ein junger Mann in weißem Hemd und roter Krawatte, der an einem Schreibtisch sitzt, hinter dem ein offizieller Befähigungsnachweis hängt, schiebt einer sehbehinderten Frau ein Dokument in Großdruck zu. Sie liest das Dokument und unterschreibt es.
Die Frau hält ein Gerät in der Hand, das mit einem Lautsprecher ausgestattet ist, damit sie online Kleidung einkaufen kann.
In einem Supermarkt steht eine junge Frau mit rothaarigen Zöpfen in einem Gang, in dem Reinigungsmittel für den Haushalt ausgestellt sind. Sie greift nach einer Packung Waschmittel, kann diese aber nicht identifizieren. Sie runzelt frustriert die Stirn, während über ihrem Kopf ein Fragezeichen in einer Sprechblase auftaucht.
Eine hellhäutige linke Hand hält ein Gerät mit der Überschrift "Zugang zu Informationen" am oberen Rand des Bildschirms, und der Zeigefinger der rechten Hand drückt auf den Teilen-Pfeil.
Das Mädchen im Supermarkt nimmt eine Schachtel Waschmittel mit Brailleschrift auf der Seite in die Hand und lächelt.
Weiterführende Links
UN-Behindertenrechtskonvention Webseite des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html)
Webseite der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs): https://unric.org/de/17ziele/
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